"Die von der Polizei Hannover in der Innenstadt durchgeführte dauerhafte Videoüberwachung ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Donnerstag (Az. 10 A 5452/10). Nach Ansicht des Gerichts verstößt die mit über 70 fest installierten aufzeichnungsfähigen Kameras durchgeführte Überwachung gegen Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Danach ist eine Videoüberwachung nur als "offene" Beobachtung zulässig."

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Quelle: heise online - Videoüberwachung in Hannover ist gesetzwidrig