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Thema: Pauschaler Rundfunkbeitrag soll die Rundfunkgebühr ablösen

  1. #1
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    Pauschaler Rundfunkbeitrag soll die Rundfunkgebühr ablösen

    Anfang Juni soll sich die Rundfunkkommission der Länder mit der Reform der Rundfunkgebühren befassen – und wird dabei auch das von Verfassungsrechtler Paul Kirchhof in der ersten Maiwoche veröffentlichte Gutachten heranziehen. Dabei geht es um die zentrale Frage eines verfassungsrechtlich unbedenklichen Weges von der bisherigen gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zu einer Haushaltspauschale, dem "Rundfunkbeitrag". Wie ein vom Politik- und Medien-Blog Carta nun veröffentlichter – und auf den 31. März 2010 datierter – Entwurf zum Rundfunkgebühren-Staatsvertrag deutlich macht, decken sich die Pläne der Kommissionsreferenten weitgehend mit den Empfehlungen des Kirchhof-Gutachtens.

    Wie die bisherige Rundfunkgebühr soll auch der geplante pauschale Rundfunkbeitrag über die GEZ eingezogen und an die Rundfunkanstalten abgeführt werden. Beitragspflichtig ist künftig jeder Haushalt und jede Betriebsstätte. Im privaten Umfeld sieht der Entwurf vor, den Inhaber einer "zum Wohnen oder Schlafen geeigneten abgeschlossenen Raumeinheit mit separatem Eingang" zur Entrichtung des Rundfunkbeitrages in die Pflicht zu nehmen. Diese Definition orientiert sich an den Einträgen der Melderegister – die Daten dürfen die Rundfunkanstalten bei Bedarf von den Einwohnermeldeämtern anfordern. Im gewerblichen Umfeld soll sich die Höhe des Rundfunkbeitrags an der Zahl der Mitarbeiter einer Betriebsstätte orientieren, wobei erst ab einem bis neun sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der volle Beitrag angesetzt wird.

    Grundsätzlich unterliegen nach dem Entwurf alle Haushalte und Betriebsstätten der Beitrags- sowie der Anzeigepflicht gegenüber den Rundfunkanstalten beziehungsweise der GEZ. Ein Verstoß gegen diese Pflichten wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, wobei für anzeigepflichtige Meldungen ein Zeitraum bis zu einem Monat angesetzt wird, die Beitragszahlung darf nicht länger als sechs Monate unterbleiben. Für Härtefälle sind unterdessen grundlegende Ausnahmeregelungen vorgesehen, insbesondere für Sozialhilfeempfänger. Auf alle anderen käme künftig ein monatlicher Beitrag von rund 18 Euro zu – sofern die Reform die Forderung der öffentlich-rechtlichen Anstalten nach einer aufkommensneutralen Neugestaltung der Rundfunkgebühren berücksichtigt.

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    Letzte Korrekturen am neuen Rundfunkbeitrag-Modell

    Die Bundesländer haben den Entwurf für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch in Detailfragen überarbeitet. Das abschließende Papier, das heise online vorliegt, sieht kleine Nachbesserungen bei der Berechnung der Rundfunkgebühr – die künftig Rundfunkbeitrag heißen soll – bei Unternehmen sowie beim Datenschutz vor. Auf die Korrekturen haben sich die Chefs der Staats- und Senatskanzleien vergangene Woche geeinigt. Am morgigen Mittwoch wollen die Länderchefs auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin das Vorhaben, für das sie im Oktober bereits prinzipiell grünes Licht gaben, unterschreiben. Die Proteste vor allem aus der Wirtschaft verstummen unterdessen nicht.

    Grundsätzlich soll es auch nach den letzten Anpassungen dabei bleiben, dass zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mehr der Besitz von Fernsehern oder Radios sowie weiterer Empfangsgeräte entscheidend sein soll. Stattdessen ist von 2013 an eine Pauschalabgabe pro Haushalt oder "Betriebsstätte" bei Firmen vorgesehen; der aktuelle Monatsbeitrag von 17,98 Euro wird beibehalten. Neu an der endgültigen Version ist, dass Auszubildende nicht mehr zu den Beschäftigten pro Filiale oder Niederlassung gezählt werden sollen. Rund 80 Prozent der Betriebsstätten würden damit in die unterste Stufe der gestaffelten Gebührenberechnung mit bis zu acht Beschäftigten fallen und müssten ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen, schätzt die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Insgesamt werde die Bürokratie "in Grenzen" gehalten.

    Eine weitere Änderung findet sich bei den Datenschutzbestimmungen, die Hüter der Privatsphäre bislang angesichts einer "Supermeldebehörde" erzürnten. So wird der Möglichkeit des Adressdatenankaufs durch die Rundfunkanstalten zur einfacheren Ermittlung möglicher Schwarzseher oder -hörer ein Riegel vorgeschoben. Ein allgemeiner Meldedatenabgleich soll aber nach wie vor einmal durchgeführt werden. Zudem wird in den Protokollerklärungen am Ende des Vertragstexts nun eine Evaluierung durch unabhängige Stelle nach öffentlicher Ausschreibung vorgesehen. Sie soll insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag umfassen. Geprüft werden soll auch, ob die Abgabenpflicht für Kfz notwendig und ausgewogen ist. Jeweils ein Firmenwagen pro Betriebsstätte ist bereits von der Gebührenzahlung befreit.

    August Ortmeyer, Experte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), hält die Kritik am Betriebsstättenansatz weiter aufrecht. "Die Belastung der Wirtschaft wird zunehmen", erklärte er gegenüber heise online. Die Länder hätten sich "zulasten Dritter geeinigt". Drogerieketten etwa müssten mehr bezahlen, obwohl ihre Mitarbeiter letztlich kaum eine Möglichkeit hätten, Radio zu hören oder fernzusehen. Nach Ansicht Ortmeyers dürften eigentlich nur private Rundfunkteilnehmer von der Gebühr betroffen sein.

    Der Hightech-Verband Bitkom sieht seine prinzipiellen Einwände gegen die Novellierung ebenfalls nicht entkräftet. Problematisch sei bereits die Prämisse, dass das Aufkommen für die Öffentlich-Rechtlichen weiter bei 7,6 Milliarden Euro pro Jahr liegen solle, monierte der Medienpolitik-Experte des Verbands, Guido Brinkel, gegenüber heise online. Dabei gäbe es keine ernsthafte Kalkulation für die Einnahmen, die im "Blindflug" auf einer nicht offengelegten Datenbasis veranschlagt worden seien. ARD und ZDF dürften aber gar nicht mehr Geld zur Verfügung haben. Insgesamt geht auch der Bitkom davon aus, dass der gewerbliche Bereich stärker zur Kasse gebeten wird.

    Der Autovermieter Sixt versuchte bereits nachzuweisen, dass die neue Rundfunkgebühr verfassungswidrig sei. Auch mehrere FDP-Politiker meldeten grundsätzliche Bedenken an. Gegner der Staatsvertragsänderung hoffen nun, dass die Landtage im kommenden Jahr die Ratifizierung des Konstrukts verweigern. (Stefan Krempl) / (anw)

    Quelle: Heise.de

  3. #3
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    Neue Rundfunkabgabe beschlossen

    Die Ministerpräsidenten der Länder haben in Berlin nach letzten Korrekturen am Entwurf den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet und damit eine Reform der Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen. Der Vertrag muss nun noch von den Parlamenten der Bundesländer ratifiziert werden.

    Grundsätzlich soll es auch nach den letzten Anpassungen dabei bleiben, dass zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mehr der Besitz von Fernsehern oder Radios sowie weiterer Empfangsgeräte entscheidend sein soll. Stattdessen ist von 2013 an eine Pauschalabgabe pro Haushalt oder (bei Firmen) per "Betriebsstätte" vorgesehen.

    Für die bisherige GEZ-Gebühr werden vorhandene Endgeräte berücksichtigt. Mit dem neuen Beitragsmodell werde die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zukunftssicher und gerechter, erklärte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer. Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Chef der Länder-Rundfunkkommission, sagte, bis 2015 bleiben die Beiträge stabil. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wird in Zukunft weiterhin die Abgabe eintreiben und dafür bei Einwohnermeldeämtern nach den Adressen fragen, sagte Böhmer. Ein Abgleich mit Adressenhändlern
    werde es nicht geben. Beck erklärte, "die Schnüffelei an der Wohnungstür hat damit in Zukunft ein Ende.

    "Für die meisten Wohnungs- oder Betriebsstätteninhaber ändere sich nichts, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt. Auch solle der neue Rundfunkbeitrag nicht höher ausfallen als die derzeitige monatliche Rundfunkgebühr von 17,98 Euro. Behinderte sollen einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel zahlen.

    Nach dem neuen Modell fielen 90 Prozent der Betriebe in die beiden untersten Beitragsstufen, sie zahlen deshalb nur ein Drittel oder einen Beitrag pro Betriebsstätte, heißt es weiter in der Mitteilung. Die Beitragsfreiheit des ersten Kfz an Betriebsstätten soll für weitere Entlastung bei Nebenerwerbsselbstständigen, Kleinbetrieben und Filialen sorgen.

    Da die künftigen finanzielle Erträge nur geschätzt werden können, soll der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag überprüft werden, insbesondere hinsichtlich der Belastungen der Wirtschaft durch die Zahlungspflicht für Kfz. Die Länder Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben hervorgehoben, dass das neue Finanzierungssystem nur akzeptiert wird, wenn es aufkommensneutral ist. Eventuelle Mehreinnahmen sollen daher dafür genutzt werden, die Belastung von Bürgern und Unternehmen zu reduzieren. Der Hightech-Verband Bitkom hatte kritisiert, es gebe keine ernsthafte Kalkulation für die Einnahmen. (anw)

    Quelle: Heise.de

  4. #4
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    Neue Rundfunkabgabe könnte doch noch kippen

    Nachdem der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag schon am Nordrhein-Westfälischen Landtag mit seiner wackeligen Regierungskonstellation gescheitert ist, könnte es dem Staatsvertrag zur Rundfunkabgabe nun ebenso ergehen. Zwar haben die Ministerpräsidenten schon unterzeichnet, doch muss der Staatsvertrag noch von allen Länderparlamenten ratifiziert werden.

    In der neuen Ausgabe (51/2010) zitiert der Spiegel den nordrhein-westfälischen Medien-Staatssekretär Marc Jan Eumann (SPD), der sich sorgt, die NRW-CDU könnte nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auch die neue Haushaltsabgabe kippen: "Ich weiß nicht, ob auf die Union noch Verlass ist." Die Landtagsfraktionen hätten im Oktober zwar noch Gelegenheit gehabt, sich über das Vorhaben frühzeitig zu informieren, doch habe die Union davon keinen Gebrauch gemacht. Daher sei völlig offen, wie die CDU sich verhalten werde. "Ich hoffe aber, dass sie in der Abgabenfrage mehr politische Verantwortung zeigt als vergangene Woche", so Eumann. Immerhin sei das beschlossene neue Gebührenmodell ja das, was die Unionsländer favorisiert hätten.

    Vom nordrhein-westfälischen Ex-Medienminister Armin Laschet (CDU) erfuhr der Spiegel, die Fraktion habe sich mit der neuen Gebühr "in der Sache noch nicht beschäftigt und somit nichts entschieden". Da die Rot-Grüne Landesregierung im Landtag über keine eigene Mehrheit verfügt und die übrigen Parteien, FDP und Linkspartei, dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen wollen, hängt die Reform der Rundfunkgebühr am Wohlwollen der CDU. (bb)

    Quelle: Heise.de

  5. #5
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    Gericht lockert Rundfunkgebührenpflicht für PCs

    "Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden (PDF-Datei), dass beruflich genutzte PCs von der Gebührenpflicht befreit sind, wenn der Besitzer bereits für privat genutzte Rundfunkgeräte zahlt, die sich auf demselben Grundstück befinden. In der ersten Instanz hatte das Münchener Verwaltungsgericht aus anderen Gründen ebenfalls gegen eine Gebührenpflicht in diesem Fall entschieden (PDF). Das aktuelle Urteil ist auf den Webseiten des Verwaltungsgerichtshofs bisher noch nicht verfügbar, aber auf der Homepage des Klägers nachlesbar (PDF-Datei)."

    mehr dazu hier:

    Quelle: heise online - Gericht lockert Rundfunkgebührenpflicht für PCs

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