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Thema: Gema mit Youtube immer noch nicht einig

  1. #1
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    Gema mit Youtube immer noch nicht einig

    Der Musikrechte-Verwerter Gema hat 2009 seinen Ertrag gesteigert. An die Inhaber von Musikrechten wurden 713 Millionen Euro ausgeschüttet, das sind 1,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Im vergangenen Jahr nahm die Gesellschaft 841 Millionen Euro (plus 2,2 Prozent) von Tonträger-Herstellern, Rundfunksendern und anderen Nutzern ein. Das seien Zahlen, die sich angesichts der wirtschaftlichen Situation "durchaus sehen lassen können", sagte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker am Mittwoch in Berlin.

    Die Einnahmen bei der Lizenzierung von Tonträgern (zum Beispiel CDs und DVDs) schrumpften, aber nicht mehr so drastisch wie in den Vorjahren. Bei Fernsehen und Radio wuchsen die Erlöse durch einmalige Nachzahlungen der Kabelunternehmen. Auch die Erträge aus Live-Musik in Clubs und Kneipen stiegen.

    Der Online-Bereich (Downloads, Klingeltöne) verzeichnete mit 45 Prozent einen deutlichen Zuwachs. 10,6 Millionen Euro Einnahmen seien jedoch eine "traurige Zahl", sagte Heker. Die Politik müsse sich noch stärker gegen Produktpiraterie und für europaweit einheitliche Regeln für die Verwaltung von Urheberrechten einsetzen. Für das Jahr 2010 erwartet die GEMA einen Rückgang der Erträge.

    Die Frage, wie Musikvideos bei Youtube vergütet werden, ist laut Heker noch nicht geklärt. Die Verhandlungen liefen noch. Der erste Vertrag über die Nutzung von Musik beim Online-Videoportal war im März 2009 abgelaufen. Heker hofft, dass sich eine Lösung mit dem Google-Tochterunternehmen in größeren Beträgen in der Gema-Bilanz spiegeln wird. Details aus den Verhandlungen nannte er nicht.

    Die Gema vertritt nach eigenen Angaben in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern sowie von mehr als einer Million Rechte-Inhabern aus aller Welt. Sie gilt weltweit als eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Am 22. April vergibt die Gema in Berlin den Deutschen Musikautorenpreis. Dabei wird der Texter Michael Kunze ("Fly, Robin, Fly") für sein Lebenswerk geehrt. (dpa) / (vbr)

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    GEMA erklärt Lizenzverhandlungen mit YouTube für gescheitert

    Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA hat die seit rund einem Jahr andauernden Verhandlungen mit YouTube über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland erneut abgebrochen. Dies teilte die GEMA am heutigen Montag mit. Beide Seiten konnten sich demnach nicht auf eine "angemessene Vergütung" für Musikvideos einigen. Die GEMA fordert nun in einem Verbund mit neun weiteren Verwertungsgesellschaften aus Belgien, Frankreich, Italien, Österreich, der Schweiz und den USA die Löschung von rund 600 Clips. Diese würden von der zu Google gehörenden Videoplattform seit dem Auslaufen der letzten vertraglichen Regelung Anfang April 2009 rechtswidrig genutzt. Alternativ setzen sich die GEMA und die anderen Gesellschaften dafür ein, die Videos für den Abruf aus Deutschland zu sperren.

    Die GEMA will zusammen mit ihren internationalen Partnern nach eigenen Angaben "ein Zeichen" dafür setzen, dass "Musik ihren Wert hat". Betreiber von Online-Plattformen, "die mit der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie im Fall von YouTube Millionen an Werbeeinnahmen generieren, müssen dafür sorgen, dass diejenigen, die diese Werke schaffen und damit den so genannten Content liefern, angemessen vergütet werden", betonte GEMA-Vorstandsvorsitzender Harald Heker.

    Die neu geschaffene Allianz könnte "sämtliche Werke" ihres Repertoires von YouTube entfernen lassen, wenn ihre Mitglieder dies wollten, führte Heker weiter aus. Darauf wolle sie "mit Blick auf die Bedürfnisse der Musiknutzer und der Musikurheber" aber verzichten. Eigentliches Ziel der Rechteinhaber sei es, dass die Werke "möglichst viel gehört" werden – sofern sie vom Anbieter entsprechend lizenziert seien. Eine Rückkehr an den Verhandlungstisch schloss Heker nicht aus.

    Die Auseinandersetzung zieht sich bereits seit Längerem hin. Von November 2007 an durfte das Videoportal das GEMA-Repertoire auf Vertragsbasis in Künstlerspots sowie in Beiträgen zeigen, die Nutzer selbst erstellt haben. Die Gespräche über eine Fortführung der Vereinbarung erklärte die GEMA erstmals Ende März vergangenen Jahres für gescheitert. Damals hieß es, dass YouTube weiter allein eine Pauschalgebühr zahlen wolle. Die Verwertungsgesellschaft drängt dagegen auf genauere Informationen zu den genutzten Musikwerken und der Anzahl der abgespielten Streams, um "die Angemessenheit der Vergütung" besser beurteilen und die eingenommen Gelder in unbekannter Höhe zielgerichteter an die Urheber und Musikverlage ausschütten zu können. Zeitweise waren während des Streits bereits einige Videos – etwa der Band Silbermond – nicht abrufbar. (Stefan Krempl) / (anw)

    Quelle: Heise.de

  3. #3
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    Hallo zusammen,


    ich muss sagen, dass mich das ganze Thema schon ein wenig nervt.Immer wenn ich mal wieder stunden auf youtube verbringe ärgere ich mich da ständig nur ein "... wird in deinem Land nicht angeboten" aufblinkt.

    Klar gibt es sicherlich noch Alternativen und die Liste der ganzen Musik Downloadportale im Test ist groß, doch der Mensch ist ja ein Gewöhnungstier und hat sich einfach daran gewöhnt. Ich hoffe, dass das ganze Thema bald mal erledigt ist.
    Geändert von kingsize (12.05.2010 um 09:54 Uhr) Grund: noch den passenden Link dazu gefunden

  4. #4
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    Gericht lehnt Verfügungsantrag der Gema gegen Youtube ab

    Der Streit ist so alt wie es Videos im Netz gibt: Nutzer laden ihre Filmchen und Videoschnipsel auf Portale wie Youtube und kümmern sich dabei wenig um die Rechteklärung. Wenn sie dafür Filmausschnitte oder Musik benutzen, gibt es in der Regel einen Urheber, der die Nutzung seines Werkes vergütet haben will. Für die Vergütung sorgen unter anderem Verwertungsgesellschaften wie die Gema, die über diese Rechtsfrage mit Youtube seit Monaten im Clinch liegen. Am Freitag nun entschied das Hamburger Landgericht über eine Einstweilige Verfügung gegen das Videoportal.

    Das Gericht hat den Antrag der Gema "mangels Eilbedürftigkeit" zurückgewiesen. Die "Antragstellerinnen hätten die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung nicht hinreichend glaubhaft gemacht", begründete die Kammer laut Mitteilung ihre Entscheidung. Das Gericht halte es für wenig wahrscheinlich, "dass die Antragstellerinnen erst wenige Wochen vor dem Einreichen des Antrags [...] von den konkreten Rechtsverletzungen erfahren haben. Dass Musikkompositionen im Dienst 'You Tube' genutzt werden, war den Antragstellerinnen lange bekannt."

    In der Sache selbst traf die Kammer daher keine Entscheidung. Doch macht das Gericht schon eine Tendenz deutlich: Es spreche viel dafür, heißt es in der Mitteilung, dass der Gema "prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch [...] zusteht". Für die endgültige Klärung verwies die Kammer auf das sich eventuell anschließende Hauptsacheverfahren, "sofern es den Beteiligten nicht gelingt, sich außergerichtlich zu einigen". Das darf als Fingerzeig gewertet werden, dass die Parteien an den Verhandlungstisch zurückkehren sollten.

    Youtube und Gema waren bei ihren Verhandlungen zur Erneuerung eines im März 2009 abgelaufenen Lizenzabkommens auf keinen grünen Zweig gekommen. Nach monatelangen Gesprächen hatte die Gema die Verhandlungen im Mai für gescheitert erklärt und war vor Gericht gezogen, um im Bunde mit anderen europäischen Verwertungsgesellschaften eine einstweilige Verfügung gegen Youtube zu erwirken. Die zielte darauf ab, insgesamt 600 Videos mit Musik, die zum Repertoire der Verwertungsgesellschaften gehört, sperren oder löschen zu lassen. Das Gericht hatte sich in der mündlichen Verhandlung Ende Juli vier Wochen Bedenkzeit ausgebeten, um die komplexe Sachlage angemessen würdigen zu können.

    Die Verhandlungen zwischen Gema und Youtube waren nicht zuletzt daran gescheitert, dass sich zwei völlig unterschiedliche Systeme gegenüberstehen. Die Gema besteht als Verwertungsgesellschaft alter Schule gewohnheitsmäßig auf eine Vergütung pro Aufführung – wie es bei im Radio oder auf öffentlichen Veranstaltungen gespielter Musik üblich ist. Auf dem Tisch lag zuletzt ein Angebot von 1 Eurocent pro abgerufenem Stream.

    Das ist Youtube noch zu viel – bei Abrufzahlen, die für einzelne Videos auch schon mal in die Millionen gehen, kommt auch bei Centbeträgen eine stattliche Summe zusammen. Das würde das Unternehmen über Gebühr belasten, heißt es bei Youtube. Das Videoportal schreibt immer noch rote Zahlen, will aber in diesem Jahr erstmals Geld verdienen. Der Google-Tochter schwebt ein Vergütungssystem vor, bei dem die Rechteinhaber an den mit ihren Inhalten erzielten Werbeeinnahmen beteiligt werden.

    In dem Streit geht es darüber hinaus auch um die Grundsatzfrage, wie Plattformanbieter mit Urheberrechtsverletzungen auf ihren Servern umgehen sollen. Youtube reagiert auf Hinweis der Rechteinhaber und sperrt rechtswidrige Inhalte gegebenenfalls. Damit genüge das Videoportal seinen Pflichten als Plattformbetreiber, argumentiert Konzernmutter Google. Die Gema dagegen will Youtube und Konsorten darüber hinaus in die Pflicht genommen wissen, dass die Plattformbetreiber gegen weitere Rechtsverletzungen präventiv tätig werden müssen: Die Anbieter sollen verhindern, dass einmal gesperrte Titel erneut hochgeladen werden.

    Von dem Urteil des LG Hamburg erhofften sich beide Seiten auch einen Fingerzeig in dieser Grundsatzfrage. Während man bei Youtube davon ausgegangen war, dass Gericht werde die bisherige Praxis als ausreichend anerkennen, hoffte die Gema auch, das Urteil werde neuen Schwung in die brachliegenden Verhandlungen über ein Lizenzabkommen bringen. Während das Gericht wegen fehlender Dringlichkeit keine Entscheidung in der Sache getroffen hat, dürfte die Gema zumindest die Einschätzung des Gerichts freuen, dass Youtube "zumutbare Prüfungspflichten bzw. Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen nicht wahr- bzw. vorgenommen habe". Auch das müsse in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden - oder am Verhandlungstisch. (vbr)

    Quelle: Heise.de

  5. #5
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    [Update: Die Gema bedauerte, dass das Gericht keine Dringlichkeit zu erkennen vermochte und den Antrag auf Einstweilige Verfügung abgewiesen hat. In der Sache sieht sich die Verwertungsgesellschaft allerdings bestätigt. Ob die Gema gegen das Urteil des Gerichts in Berufung geht oder eine Entscheidung in der Hauptsache anstrebt müsse in Absprache mit den anderen beteiligten Verwertungsgesellschaften erst noch entschieden werden, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Youtube-Mutter Google begrüßte das Urteil, hat den Hinweis des Gerichts aber offenbar verstanden. YouTube würde seine Erlöse mit Musik gerne mit den Rechteinhabern teilen, bekräftigte Google-Sprecher Kay Oberbeck und rief zu neuen Verhandlungen auf: "Eine Lösung hierfür kann unserer Meinung nach nur am Verhandlungstisch erfolgen. Wir laden die Gema daher ein, an diesen zurückzukehren."]

    Quelle: Heise.de

  6. #6
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    Landgericht Hamburg verdonnert YouTube zum Sperren einzelner Musikvideos

    Der Produzent der englischen Sängerin Sarah Brightman, Frank Peterson, hat in einem Rechtsstreit mit YouTube einen Teilsieg errungen. Die Videoplattform darf drei Aufnahmen mit Titeln der Künstlerin nicht mehr verbreiten, urteilte das Landgericht Hamburg am gestrigen Freitag.

    Aufgrund der Veröffentlichung der Videos sehen die Richter die Google-Tochter nicht nur zur Unterlassung, sondern auch zum Schadensersatz verpflichtet. Einem Anspruch zur Auskunftserteilung, der eine Ausgleichszahlung für die rechtswidrige Darstellung der Werke vorbereiten soll, gaben sie in den drei Fällen statt. YouTube muss demnach offen legen, wie oft die entsprechenden Aufnahmen mit Songs der Sopranistin abgerufen worden sind. Brightman landete mit ihrem Duett "Time to Say Goodbye" mit Andrea Bocelli einen Welthit.

    Das Landgericht ging laut einer Mitteilung der Hamburger Justizbehörden davon auch, dass sich YouTube die von den Nutzern ihrer Plattform hochgeladenen Inhalte zu Eigen gemacht hat. Daraus folgten "erhöhte Prüfpflichten" im Hinblick auf die Inhalte der Videos, denen die Google-Tochter nach Auffassung der den Fall behandelnden Kammer nicht nachgekommen ist. Die formularmäßige Versicherung des jeweiligen Hochladenden, er habe alle erforderlichen Rechte an dem Video, entbinde YouTube nicht von der Pflicht, sich von dem Nutzer im Einzelfall nachweisen zu lassen, dass er über die erforderlichen Rechte tatsächlich verfügt. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass Anwender die Möglichkeit hätten, die Plattform anonym zu nutzen.

    Der Kläger machte in der Auseinandersetzug geltend, Inhaber verschiedener nach dem Urheberrechtsgesetz geschützter Leistungen als Werkbearbeiter, Produzent und Verleger zu sein, die sich in Darbietungen und Aufnahmen der Künstlerin verkörpern. Solche Aufnahmen hätten sich in zahlreichen Videos gefunden, die Nutzern bei YouTube online gestellt hätten und die dann über die Plattform abrufbar gewesen seien. Rechte zur Nutzung der Stücke seien aber nicht eingeräumt worden. Die Aufnahmen seien ferner zum Teil mit anderen Inhalten der Videos wie Filmen, Bildern oder Texten verknüpft worden, was einer eigenständigen Rechtseinräumung bedurft hätte. Zum Teil soll es sich auch um nicht autorisierte Live-Mitschnitte gehandelt haben.

    Arnd Haller, Leiter der Rechtsabteilung bei Google Deutschland, kündigte inzwischen an, gegen das rund 60 Seiten lange Urteil Widerspruch einzulegen. Die umfangreiche Peterson-Klage sei zwar "weitestgehend abgewiesen" worden. Mit der Verpflichtung, drei bestimmte Videos nicht mehr zugänglich zu machen, habe sich das Gericht aber über einschlägige EU-Richtlinien hinweggesetzt. Diese Entscheidung werde "zu einer ganz erheblichen Rechtsunsicherheit bei allen Anbietern von Videoplattformen, Meinungsforen, Social Communities, Blogs und vielen weiteren Internetdiensten in Deutschland führen", weshalb der Gang in die Revision nötig sei. Haller zeigte sich zugleich zuversichtlich, dass der Richterspruch "keinen Bestand haben wird".

    Ein Google-Sprecher führte gegenüber heise online aus, dass sich die Klage auf viele weitere Werke mit Songs Brightmans bezogen habe. Mit den meisten Ansprüchen habe sich Peterson daher nicht durchsetzen können. Zudem müsse er die gesamten Kosten des Verfahrens tragen. Trotzdem gehe das Urteil in den drei anerkannten Fällen deutlich zu weit. Laut der europäischen E-Commerce-Richtlinie haften Provider, die fremde Inhalte auf eigenen Rechnern zum Abruf bereithalten, nur "nach Kenntnis" offenkundig rechtswidriger Inhalte. Eine allgemeine Überwachungspflicht von Inhalten für die Anbieter schließt das hierzulande mit dem Telemediengesetz umgesetzte Rahmenwerk aus. In einem von der GEMA vorgebrachten Rechtsstreit gegen YouTube hatte das Landgericht der Hansestadt jüngst einen Verfügungsantrag der Musikverwertungsgesellschaft zurückgewiesen. Zugleich ließ es aber durchblicken, der GEMA wohl prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zustehe. (Stefan Krempl) / (vza)

    Quelle: Heise.de

  7. #7
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    Youtube und Rechteverwerter ringen weiter um Vergütung von Musikrechten

    Im Streit um die Vergütung von Urheberrechten bei Musikvideos hat sich Youtube mit der französischen Verwertungsgesellschaft Sacem auf ein Vergütungsmodell geeinigt. Das teilten die Google-Tochter und die Sacem am Donnerstag in Paris mit, ohne auf Einzelheiten des Vertrags einzugehen. Laut dpa-Bericht soll die Vereinbarung ähnlich wie in Italien aussehen, wo Google mit der Musikindustrie die Werbeeinnahmen teilt.

    In dem langwierigen Disput zwischen der Verwertungsgesellschaften und Online-Diensten wie Youtube geht es unter anderem um die Frage, wie die Nutzung von geschützten Werken im Netz vergütet werden soll. Während die meisten Verwertungsgesellschaften zunächst auf ihr traditionelles Vergütungsmodell bestanden und einen festen Betrag pro Abruf eines Videos verlangten, bevorzugen die Diensteanbieter wie Google eine Beteiligung der Verwerter an den Werbeeinnahmen.

    Mit der zunächst bis 2012 befristeten Einigung für den französischen Markt bröckelt die ehemals geschlossene Front der großen Verwerter nach ähnlichen Abkommen in Italien und den Niederlanden weiter ab. Damit steigt auch der Druck auf Youtube Deutschland und die hiesige Verwertungsgesellschaft Gema, die sich den Vorstellungen der Videoplattform bisher hartnäckig widersetzt. Die Gema hatte die Verhandlungen mit Youtube zuletzt platzen lassen und versucht derzeit, auf dem Rechtsweg Fakten zu schaffen.

    Nach dem zunächst gescheiterteten Versuch, eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung verschiedener Musikstücke auf Youtube zu erwirken, kündigte die Gema am Donnerstag an, die Angelegenheit im Hauptsacheverfahren weiter zu verfolgen. Das Gericht hatte in seiner Ablehnung des Eilantrags aus verfahrenstechnischen Gründen darauf hingewiesen, dass einiges für einen Unterlassungsanspruch der Gema spreche.

    "Wir halten das Hauptsacheverfahren gegen YouTube für den richtigen Weg und sind aufgrund der Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg optimistisch, dass unsere Ansprüche gegenüber YouTube gerechtfertigt sind", sagt Gema-Chef Harald Heker und spricht damit auch für die mitklagenden sieben internationalen Partnergesellschaften, zu denen etwa die Italiener und auch die französische Sacem gehört – deren frischgebackene Einigung mit Youtube gilt für den französischen Markt, während die Verwertung des Repertoires in Deutschland noch einer Vereinbarung bedarf.

    Youtube setzt dabei weiter auf eine Einigung am Verhandlungstisch. "Wir sind offen für Verhandlungen", sagte der für Youtube Europa zuständige Google-Manager Patrick Walker der dpa. Er könne sich nicht erklären, wieso in Deutschland nicht möglich sein soll, was in Italien, Frankreich oder den Niederlanden funktioniere. Er hoffe, dass die dortigen Vereinbarungen Modellcharakter für Deutschland haben können. "Wir müssen uns in der Mitte treffen können." Eine Bezahlung pro Abruf eines Videos komme nicht aber nicht in Frage.

    Dass sich die Sacem in Frankreich mit Youtube einigt, in Deutschland aber weiter gegen den Diensteanbieter vorgeht, weist auch auf das strukturelle Problem der traditionellen Verwertungsmodelle hin. Für eine legale Nutzung geschützter Inhalte müssen für jedes Territorium Verträge mit verschiedenen Verwertern abgeschlossen werden – für globale Dienste wie Youtube ein schwieriges Unterfangen. (vbr)

    Quelle: Heise.de

  8. #8
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    YouTube einigt sich mit französischen Rechteverwertern

    Google hat sich mit drei französischen Rechteverwertungsgesellschaften über die Vergütung von Musik- und anderern Künstlern geeinigt, deren Werke auf der Online-Videoplattform YouTube gezeigt werden. Die Vereinbarung gilt für alle Videobeiträge, die von 2007 bis 2013 auf YouTube in Frankreich, Belgien und Luxemburg zu sehen waren beziehungsweise zu sehen sein werden. Sie wurde am Donnerstag in Paris von Vertretern der Société des Auteurs et Compositeurs Dramatiques (SACD), Société Civile des Auteurs Multimedia (SCAM) und der Société des auteurs dans les arts graphiques et plastiques (ADAGP) unterzeichnet. Sie verwerten unter anderem die Rechte von Schriftstellern, Drehbuchautoren, Regisseuren, bildenden Künstlern und Architekten. Details der Vereinbarung blieben vertraulich.

    Das sei nach zehn Jahren der Missverständnisse ein glücklicher Moment, sagte SACD-Generaldirektor Pascal Rogard auf einer Pressekonferenz in Paris. Es sei nun deutlich, wie die Rechte der Autoren geschützt werden und gleichzeitig ihre Werke online verfügbar gemacht werden könnten. Christophe Muller, Chef von YouTube Europa, freut sich darüber, dass nun die Auswahl an französischen Beiträgen auf YouTube größer werde.

    Im September hatte sich YouTube bereits mit der französischen Verwertungsgesellschaft Sacem über ein Vergütungsmodell für Musikstücke geeinigt, die auf der Online-Videoplattform gezeigt werden. Ähnliche Vereinbarungen wurden bereits in Spanien, Italien und Großbritannien geschlossen. In Deutschland hingegen sind Verhandlungen zwischen der Musikverwertungsgesellschaft GEMA und YouTube bisher gescheitert.

    In Frankreich wird damit gerechnet, dass die Künstler voraussichtlich erst in einem Jahr mit Zahlungen von ihren Verwertungsgesellschaften zu rechnen haben, die für sie das Geld von YouTube kassieren. Bis dahin müsse noch das Abrechnungssystem auf Basis des Identifizierungs- und Managementsystems "Content-ID" etabliert und verfeinert werden, hieß es aus Paris. (anw)

    Quelle: Heise.de

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