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Eishockey Allgemeines zum Eishockey, Bundesliga und 2. Bundesliga, DEL, Spieler, Informationen über die Vereine

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Alt 01.09.2006, 20:58
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Standard Eishockey Regeln

Internationale Regeln



Regel 101 – Spielfeld
Rule 101 – Rink

Das Eishockeyspiele wird auf einer als "Spielfeld" bezeichneten Eisfläche gespielt.

Ohne schriftliche Bewilligung (a) der IIHF hinsichtlich der IIHF-Meisterschaften oder (b) der nationalen Eishockeyverbände hinsichtlich aller innerhalb ihres Wirkungsbereiches stattfindenden nationalen sowie internationalen Spiele dürfen keine anderen, als die in den folgenden Regeln vorgesehenen Markierungen aufscheinen.

Auf dem Eis, an den Banden, auf dem Schutzglasaufsatz über den Banden, auf den Toren und den Spieler-, Strafbänken, auf dem Schutzglas oder auf anderen Flächen im Bereich der Spielerbänke und Strafbänke, im Bereich der Torrichter und/ oder anderen Spieloffiziellen.

Sofern hierfür die Erlaubnis, wie oben erläutert vorliegt, darf auf den oben angeführten Flächen Werbung und die Kennung des Spielortes angebracht werden.








Regel 102 – Ausmaße des Spielfeldes
Rule 102 – Dimensions of Rink



1. Das Spielfeld hat ein Höchstmaß von 61 m Länge und 30 m Breite und ein Mindestmaß von 56 x 25 m. Die Ecken des Spielfeldes sind mit einem Radius von 7,0 bis 8,5 m abgerundet.

Note 1: Für IIHF-Meisterschaftsspiele muss die Eisfläche 60 bis 61 m lang und 29 bis 30 m breit sein.

Note 2: In geschlossenen Hallen ist das Rauchen auf dem Spielfeld und in den Zuschauerrängen sowie in den Garderoben verboten.

Das Spielfeld muss von einer Wand aus Holz oder Kunststoff, als "BANDE" bezeichnet, umgeben sein.

Die Bande darf nicht niedriger als 1,20 m und nicht höher als 1,22 m, gemessen von der Eisoberfläche, sein.

Am unteren Rand der Bande muss eine 15 bis 25 cm hohe gelbe Fußleiste / Stoßkante angebracht sein.

Abgesehen von den in diesen Regeln vorgesehenen offiziellen Markierungen, muss die gesamte Spielfläche und die Bande mit weißer Farbe gestrichen sein.
2. Die Banden müssen so beschaffen sein, dass ihre, dem Spielfeld zugewandte Seite, glatt und von jeglichen Hindernissen und Gegenständen frei ist, die Verletzungen von Spielern hervorrufen könnten.
Sämtliche Türen mit Zugang zum Spielfeld müssen so konstruiert sein, dass sie nach der Außenseite des Spielfeldes aufschwingen.
Sämtliche Schutzvorrichtungen und Gestänge, die dazu dienen, die Banden in der richtigen Lage zu halten, müssen auf der Außenseite der Banden montiert werden. Für IIHF-Meisterschaften ist der Schutzglasaufsatz und die Netze an den Endzonen verpflichtend vorgeschrieben. Nach Genehmigung durch das Präsidium sind Ausnahmeregelungen möglich, sofern eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Die Höhen der Schutzglasverkleidungen werden wie folgt vorgeschrieben:

Schutzglashöhe 160 bis 200 cm in den Endzonen des Spielfeldes und im Bereich hinter den Torlinien sowie reicht von den Torlinien 4 Meter in Richtung Neutrale Zone.

Schutzglashöhe 80 bis 100 cm entlang den Längsbanden, außer im Bereich vor den Spielerbänken.

Eine Schutzpolsterung muss an sämtlichen Schutzglasenden entlang der Bande angebracht werden, wo immer sich eine Öffnung befindet.

Note: Nach dieser Regel dürfen auf den Banden sowie auf dem Spielfeld Werbetexte nur dann angebracht werden, wenn sie den Vorschriften der IIHF bezüglich offizieller internationaler Spiele (Meisterschaften) und der nationalen Verbände bezüglich nationaler und internationaler Spiele auf eigenem Boden entsprechen.







Regel 103 – Tore, Torpfosten und Netze
Rule 103 – Goals



1. Die Tore sind wie folgt aufzustellen: Im Abstand von 4 m von den Endbanden des Spielfeldes wird parallel zur Endbande eine 5 cm breite, rote Linie über die ganze Breite des Spielfeldes gezogen. In der Mitte dieser markierten Linie werden die Tore so plaziert und befestigt, dass sie, während der Dauer des Spieles, nicht verschoben werden können.
2. Die Tore müssen aus geprüften und genehmigten Materialien konstruiert und hergestellt sein. Die lichte Höhe zwischen der Eisfläche bis Unterkante Querstange beträgt 1,22 m. Das Innenmaß zwischen den Pfosten muss 1,83 m betragen. Die Querstange, aus gleichem Material wie die Torpfosten, muss in einer festen Verbindung mit den oberen Enden der beiden Torpfosten hergestellt sein.

Der äußere Durchmesser der Torpfosten und Querstangen muss 5 cm betragen.

Die Innenausmaße des Tores von der Vorderkante der Torlinie bis zum tiefsten Punkt des Netzhintergrundes dürfen nicht mehr als 1,12 m und nicht weniger als 60 cm betragen.
3. Die Torpfosten, Querstangen sowie die Außenflächen der übrigen für die Befestigung notwendigen Torgestänge müssen komplett in roter Farbe ausgeführt sein.

Sämtliche Innenflächen wie Verkleidungen und Polsterungen im Torinnenraum, außer die Torpfosten, müssen komplett in weißer Farbe ausgeführt sein.
4. Die 5 cm breite rote Linie zwischen den Torpfosten auf dem Spielfeld, die sich über die ganze Breite des Spielfeldes zieht, wird als "Torlinie" bezeichnet.






Regel 104 – Torraum
Rule 104 – Goal Crease



1. Vor jedem Tor ist ein "Torraum" mit einer roten, 5 cm breiten Linie abzugrenzen.
2. Der Torraum ist wie folgt anzulegen: Ein Halbkreis mit einem Radius von 180 cm und einer Breite von 5 cm wird gezogen, wobei die Mitte der Torlinie den Mittelpunkt bildet. zusätzlich werden L-förmige Markierungen von 15 cm Länge (beidseitig) an jeder vorderen Ecke bezeichnet. Die Position der L-Markierung wird errechnet, indem 122 cm von der Torlinie entfernt eine imaginäre Linie bis zum äußeren Rand des Halbkreises gezogen wird. An dieser Stelle wird das "L" eingezeichnet.
3. Der Torraum umfasst den gesamten Raum, welcher horizontal durch die Torlinien markiert wird und der sich vertikal 1,27 m bis zur Oberkante des Torrahmens erstreckt.
4. Der Torraum muss in hellblauer Farbe gestrichen sein. Die Innenseite des Torraumes, von der Torlinie bis zum hinteren Teil des Tores, muss weiß gestrichen sein.







Regel 105 – Einteilung des Spielfeldes
Rule 105 – Division of Ice Surface



1. Die Eisfläche zwischen den beiden Torlinien wird durch blaue, 30 cm breite Linien in drei gleiche Teile geteilt. Die blauen Linien erstrecken sich über die ganze Spielfeldbreite und verlaufen parallel zu den Torlinien. Die Linien werden senkrecht an den Banden bis zum oberen Rand hochgezogen.
2. Der Teil des Spielfeldes, in welchem sich das Tor der verteidigenden Mannschaft befindet, wird als die "VERTEIDIGUNGSZONE" bezeichnet. Der Mittelteil wird als die "NEUTRALE ZONE" und der Teil, der von dem verteidigten Tor am weitesten entfernt liegt, wird als die "ANGRIFFSZONE" bezeichnet. Die Zonenlinie gehört zu dem Teil der Zone, in welcher sich der Puck befindet.
3. Die rote Linie, welche als "MITTELLINIE" bezeichnet wird, ist 30 cm breit, verläuft parallel zu den Torlinien und erstreckt sich über die ganze Spielfeldbreite. Die Linie wird senkrecht an den Banden bis zum oberen Rand hochgezogen.

Note: Die blauen Linien, die Mittellinie und die Torlinien sind zumindest auf der Stoßkante hochzuziehen, wenn Bandenwerbung, wie in Regel 101 erläutert, erlaubt ist.






Regel 106 – Punkt und Kreis in der Mitte des Spielfeldes
Rule 106 – Center Ice Spot and Circle



Ein runder, blauer Anspielpunkt, 30 cm im Durchmesser, ist genau in der Mitte des Spielfeldes auf das Spielfeld zu zeichnen. Um diesen Punkt ist ein Kreis von 4,50 m Radius mit einer blauen, 5 cm breiten Linie zu ziehen.






Regel 107 – Anspielpunkte in der neutralen Zone
Rule 107 – Face-Off-Spots in Neutral Zone



In der neutralen Zone, 1,50 m von jeder blauen Linie entfernt und in gleicher Entfernung von den Seitenbanden wie die Endspielpunkte, sind zwei Anspielpunkte mit einem Durchmesser von 60 cm mit einer 5 cm breiten roten Linie zu markieren. In diese Anspielpunkte ist ein 35 cm breiter roter Streifen parallel zu den blauen Linien zu markieren. Der Abstand zwischen dem roten Streifen und den Innenkanten der Umrandung des Anspielpunktes muss auf beiden Seiten zum Schnittpunkt 7,5 cm betragen.








Regel 108 – Anspielpunkte und –kreise in der Endzone des Spielfeldes
Rule 108 – End Zones Face-Off Spots and Circles



1. In beiden Endzonen des Spielfeldes und auf beiden Seiten der Tore sind Anspielpunkte und –kreise zu zeichnen. Die Anspielpunkte müssen einen Durchmesser von 60 cm haben und in 5 cm breiten roten Linien gezeichnet sein. In diese Anspielpunkte sind zwei parallel verlaufende Linien je 7,5 cm vom oberen und unteren Rand des Anspielpunktes zu ziehen. Die Fläche innerhalb der beiden Linien ist rot, die übrige Fläche weiß zu streichen. Die Kreise müssen einen Radius von 4,5 m vom Mittelpunkt des Anspielpunktes aus gemessen haben und mit einer 5 cm breiten roten Linie markiert sein.

Dreißig cm (30 cm) vom äußeren Rand des Anspielpunktes sind parallel zu den Seitenbanden, in einem Abstand von 45 cm voneinander, zwei 120 cm lange Linien zu ziehen. Parallel zu den Endbanden, beginnend am Ende der dem Anspielpunkt am nächsten liegenden Linie, muss sich eine 90 cm lange Linie erstrecken. Alle Linien müssen 5 cm breit sein (siehe Diagramm).

Ausgehend vom äußeren Rand auf beiden Seiten jedes Anspielpunktes müssen sich zwei 60 cm lange und 5 cm breite Linien im Abstand von 5,15 m bzw. 6,85 m von und parallel zur Torlinie befinden.
2. Die Lage der Anspielpunkte ist folgendermaßen festzulegen: Ein gedachter Punkt ist 6 m direkt vor der Mitte des Tores zu bestimmen. In einer Entfernung von 7 m auf beiden Seiten dieses Punktes sowie parallel zu und 6 m vor der Torlinie entfernt muss die Mitte der Endanspielpunkte sein.

Note: Auf nicht überdachten Eisbahnen können alle Linien und Anspielpunkte, die in den Regeln 105, 106, 107, 108 beschrieben sind, durch zwei Linien oder Kreise in den vorgeschriebenen Entfernungen ersetzt werden.








Regel 109 – Spielerbänke
Rule 109 – Players‘ Benches



1. Jedes Spielfeld muss mit Sitzen oder Bänken für die Spieler beider Mannschaften ausgestattet sein. Die hierfür zur Verfügung gestellten Einrichtungen, einschließlich der Bänke und Türen, müssen für beide Mannschaften die gleichen Voraussetzungen schaffen. Diese Sitzgelegenheiten müssen für mindestens 16 Personen und 6 Mannschafts-Offizielle jeder Mannschaft ausreichen, direkt entlang des Spielfeldes im Bereich der neutralen Zone und möglichst nahe der Mitte des Spielfeldes gelegen sein. Die Garderoben müssen von dort leicht erreichbar sein.

Die Spielerbänke müssen auf der gleichen Seite des Spielfeldes und gegenüber der Strafbank gelegen sein. Die Spielerbänke müssen beträchtlichen Abstand voneinander haben bzw. durch andere Einrichtungen voneinander abgetrennt sein. Jede Bank soll höchstens 2 m von der Mittellinie beginnen und eine Maximallänge von 12 m aufweisen.

Das Schutzglas (Regel 102 b) soll sich bis zum Ende der Spielerbänke erstrecken.

Wo immer möglich, muss jede Spielerbank zwei Türen haben, wobei sich eine Türe im Bereich der neutralen Zone befinden muss. Alle Türen zum Spielfeld müssen so konstruiert sein, dass sie in die Spielerbank hineinschwingen. Die Spielerbänke müssen vor unbefugtem Zutritt durch andere Personen als Spieler und Mannschafts-Offizielle geschützt sein.
2. Außer den Spielern in Spielerkleidung dürfen nicht mehr als sechs Mannschafts-Offizielle die vorhandenen Spielerbänke belegen.
3. Hinsichtlich Wahl der Spielerbänke wird auf Abschnitt b) Regel 632 – Beginn des Spieles und der einzelnen Spieldrittel – verwiesen.







Regel 110 - Strafbank
Rule 110 - Penalty Bench



1. Jedes Spielfeld muss mit Sitzen oder Bänken für mindestens fünf Spieler jeder Mannschaft, bezeichnet als "STRAFBANK" Ausgestattet sein. Für jede Mannschaft müssen getrennte Strafbänke vorhanden sein, welche in einem angemessenen Abstand voneinander entfernt sind. Die Strafbänke müssen sich gegenüber der neutralen Zone befinden und vor dem unbefugten Zutritt durch andere Personen als den bestraften Spielern und den Strafbankbetreuern geschützt sein.

2. Ein als "SCHIEDSRICHTERKREIS" bezeichneter Halbkreis mit einem Radius von 3 m ist mit 5 cm breiten roten Linien unmittelbar vor dem Platz des offiziellen Punktrichters auf dem Spielfeld zu markieren.







Regel 111 - Uhren und Signale
Rule 111 - Signal and Timing Devices



1. Jedes Spielfeld muss mit einer Sirene, oder einem anderen geeigneten akustischen Signal für die Spielzeitnehmer, ausgestattet sein.
2. Jedes Spielfeld muss über eine elektrische Uhr verfügen, damit die Zuschauer, Spieler sowie die Schieds- und Linienrichter in allen Phasen des Spieles genau über alle Zeitelemente unterrichtet werden können; hierzu gehören die noch zu verbleibende Spielzeit sowie die Zeitspanne, die noch von mindestens zwei mit Strafe belegten Spielern einer jeden Mannschaft zu verbüßen ist.

Note: Bei Meisterschaftsspielen der IIHF muss die Zeit in den Dritteln vorwärts von 0 bis 20 Minuten und die Zeit für Strafen von den insgesamt verhängten Minuten zurück auf 0 laufen.
3. Hinter jedem Tor sind elektrische Lampen für die Torrichter anzubringen. Rotes Licht zeigt ein erzieltes Tor an. Wo automatische Leuchten vorhanden sind, zeigt ein grünes Licht lediglich das Ende eines Spieldrittels an.

Note: Das grüne Licht gibt dem Schiedsrichter und den Linienrichtern die Möglichkeit, das Tor und die Situation zu beobachten, und um genau zu wissen, wann das Spieldrittel endet.

Das rote Licht muss an die Zeitmessung so angeschlossen sein, dass es am Ende eines Spieldrittels für den Torrichter nicht möglich ist, es aufleuchten zu lassen. Der Umstand, dass der Torrichter nicht das rote Licht aufleuchten lassen kann, bedeutet jedoch nicht ohne weiteres, dass das Tor nicht gilt. Hierbei ist ausschlaggebend, ob der Puck vor dem Ende des Spieldrittels vollständig die Torlinie überschritten hat und im Tor ist.







Regel 111 - Garderoben und Beleuchtung des Spielfeldes
Rule 112 - Dressing Rooms and Rink Lighting



1. Jedes Spielfeld muss für jede Mannschaft einen geeigneten Garderobenraum mit WC und Duschen für 25 Personen mit entsprechender Ausrüstung zur Verfügung haben.
2. Ein eigener Garderobenraum mit WC und Dusche muss für die Schiedsrichter und Linienrichter vorhanden sein.
3. Kein Offizieller, Mannschaftsleiter, Spieler oder Angestellter irgendeiner Mannschaft darf während oder nach einem Spiel eine scharfe Auseinandersetzung mit einem Schiedsrichter oder einem Linienrichter beginnen, und keine Person - außer sie ist vom zuständigen Verband hierzu bestimmt - ist berechtigt, während oder unmittelbar nach dem Spiel die Garderobe der Schiedsrichter zu betreten. Im Falle einer Verletzung dieser Regel sind die näheren Umstände durch den Schiedsrichter an die zuständigen Verbandsstellen zur weiteren Behandlung zu rapportieren.
4. Alle Spielfelder müssen ausreichend beleuchtet sein, damit die Spieler und Zuschauer dem Spiel zu jeder Zeit gut folgen können.

Note: Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters nicht ausreichend Licht vorhanden ist, damit das Spiel fortgesetzt werden kann, hat der Schiedsrichter das Recht, den Rest des Spieles zu verschieben oder das Spiel zu unterbrechen, bis die Beleuchtungsanlage in Ordnung gebracht worden ist. Wenn eine der beiden Mannschaften wegen Mangels an Licht in größerem Masse benachteiligt ist und das Spiel nach Ansicht des Schiedsrichters nicht abgebrochen werden soll, hat er das Recht, einen Seitenwechsel der Mannschaften vorzunehmen, so dass jede Mannschaft die gleiche Zeitspanne in jeder Spielfeldhälfte zu spielen hat.











Abschnitt II: Mannschaften

Section Two - Teams








Regel 201 - Zusammensetzung der Mannschaften
Rule 201 - Composition of Teams



1. Eine Mannschaft darf gleichzeitig während eines Spieles nicht mehr als sechs Spieler auf dem Spielfeld haben. Diese sechs Spieler werden wie folgt bezeichnet: Torhüter, rechter Verteidiger, linker Verteidiger, Mittelstürmer, rechter Flügel und linker Flügel.
2. Wenn sich zu irgendeinem Zeitpunkt mehr als sechs Spieler auf dem Spielfeld befinden bzw. mehr als die Zahl von Spielern, zu der die Mannschaft auf Grund der Strafen berechtigt ist, muss gegen diese Mannschaft eine kleine Bankstrafe verhängt werden.






Regel 202 - Kapitän der Mannschaft
Rule 202 - Captain of Team



1. Jede Mannschaft hat einen Kapitän und nicht mehr als zwei Ersatzkapitäne zu benennen. Nur diese haben, wenn sie sich auf dem Spielfeld befinden, das Recht, mit den Schiedsrichtern Fragen zu erörtern, die sich auf die Auslegung der Regeln im Verlauf des Spieles beziehen. Befindet sich kein Kapitän oder Ersatzkapitän auf dem Spielfeld, kann sich der Kapitän oder Ersatzkapitän nur auf das Spielfeld begeben, wenn er vom Schiedsrichter dazu aufgefordert wurde. Kommt ein Kapitän oder Ersatzkapitän ohne Aufforderung durch den Schiedsrichter auf das Spielfeld, ist gegen seine Mannschaft eine kleine Bankstrafe zu verhängen. Befinden sich Kapitän und Ersatzkapitän auf dem Spielfeld, hat nur der Kapitän das Recht, den Schiedsrichter wegen der Regelauslegung zu befragen.
Gegen jeden Spieler, ausgenommen der Kapitän und der Ersatzkapitän, der aus der Spielerbank herauskommt und aus irgendeinem Grund beim Schiedsrichter oder bei den Linienrichtern protestiert oder interveniert, wird eine Disziplinarstrafe zusätzlich zu einer kleinen Strafe nach Regel 601 a) - Beschimpfung von Offiziellen - verhängt.
Eine Beschwerde über eine Strafe fällt NICHT unter den Begriff der "Regelauslegung". Deshalb wird auch gegen jeden Kapitän bzw. Ersatzkapitän so wie jeden anderen Spieler, der eine derartige Beschwerde führt, - eine kleine Strafe nach Regel 601 a), Beschimpfung von Offiziellen, verhängt.
Der Kapitän muss den Buchstaben "C" und die Ersatzkapitäne den Buchstaben "A" ca. 8 cm hoch und in einer Kontrastfarbe an einer gut sichtbaren Stelle auf der Vorderseite ihrer Dressen tragen.
Werden diese Buchstaben nicht getragen, können die Vorrechte nach diesem Regelabschnitt nicht in Anspruch genommen werden.
2. Dem Schiedsrichter und offiziellen Punktrichter sind vor Spielbeginn die Namen und Nummern des Kapitäns sowie der Ersatzkapitäne zu nennen.
3. Einem Torhüter, spielenden Trainer oder spielenden Mannschaftsleiter ist es nicht gestattet, als Kapitän oder Ersatzkapitän zu fungieren oder das Amt des Kapitäns oder Ersatzkapitäns auszuüben.






Regel 203 - Spieler in Ausrüstung
Rule 203 - Player in Uniform



Auf den Uniformen der Spieler dürfen ohne die schriftliche Bewilligung (a) der IIHF hinsichtlich der IIHF-Meisterschaften oder (b) der nationalen Eishockeyverbände hinsichtlich unter ihrer Kontrolle stehenden Spieler keine anderen als die in diesen Regeln vorgesehenen Werbeaufschriften und/oder Markenzeichen aufscheinen. Sofern hierfür die Erlaubnis, wie oben erläutert, vorliegt, dürfen auf den Spieleruniformen Werbeaufschriften und/ oder Markenzeichen angebracht werden.

1. Bei Spielbeginn hat der Mannschaftsleiter oder Trainer jeder Mannschaft die Namen der Spieler und Torhüter einzutragen, die zur Teilnahme am Spiel berechtigt sind. Erlaubt sind höchstens 20 Spieler plus 2 Torhüter.
2. Jeder Spieler muss auf dem Rücken seines Dresses eine individuelle Spielernummer tragen, welche eine Höhe von 20 bis 25 cm betragen muss. Auf beiden Ärmeln werden die Spielernummern, mit einer Höhe von 8 cm, getragen, welche mit den Nummern auf dem Rücken übereinstimmen müssen.
Die Nummern auf den Spielerdressen sind auf die Zahlen von 1 bis einschließlich 99 beschränkt.

Note 1: Falls das Haar eines Spielers seinen Namen oder die Nummer verdeckt, muss es in den Helm gesteckt oder zusammengebunden getragen werden.

Note 2: Der Dress muss so getragen werden, dass es über die Spielerhosen reicht.

Note 3: Bei IIHF-Meisterschaften muss jeder Spieler seinen Namen, mit 8 cm hohen, lateinischen Großbuchstaben aufgedruckt haben. Der Namenszug muss auf dem oberen Teil des Rückens angebracht sein.
3. Alle Spieler der gleichen Mannschaft müssen einheitlich ausgerüstet sein, was die Farbe der Helme (Torhüter ausgenommen), Dressen, Hosen und Strümpfe betrifft. Dressen und Strümpfe müssen die gleiche Farbe haben. Der jeweilige Uniformteil muss zu ca. 80 % in der Grundfarbe gehalten sein (ausgenommen die Nummern und Namen der Spieler auf den Dressen).
Spieler, die dieser Anordnung zuwiderhandeln, dürfen nicht am Spiel teilnehmen. Ungeachtet dessen ist es dem Torhüter gestattet, einen Helm in einer anderen Farbe zu tragen als die übrige Mannschaft.
4. Eine Liste mit den Namen und Nummern aller zu Spiel zugelassenen Spieler und Torhüter ist vor Spielbeginn dem Schiedsrichter oder dem offiziellen Punktrichter auszuhändigen. Nach Spielbeginn sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Liste mehr erlaubt.
5. Jeder Mannschaft ist es gestattet, jeweils einen Torhüter auf dem Spielfeld zu haben. Der Torhüter kann vom Spielfeld entfernt und durch einen Feldspieler ersetzt werden. Dieser Ersatzfeldspieler hat nicht die Vorrechte eines Torhüters.
6. Jede Mannschaft muss einen Ersatztorhüter auf ihrer Bank oder auf einem Stuhl neben der Bank haben; dieser Ersatztorhüter muss stets voll ausgerüstet und einsatzbereit sein.

Note: Die nationalen Verbände können diese Regel für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Spiele modifizieren.

Der Ersatztorhüter darf jederzeit nach einer Spielunterbrechung an dem Spiel teilnehmen, doch ist kein Aufwärmen erlaubt (siehe Regel 205 - Spielerwechsel).
7. Mit Ausnahme des Falles, wo beide Torhüter aktionsunfähig sind, hat kein auf dem Spielbericht des betreffenden Spieles stehender Spieler das Recht, die Torhüter-Ausrüstung zu tragen.
8. Wenn nach Auffassung des Schiedsrichters die Dressenfarben der am Spiel teilnehmenden Mannschaften sich derart gleichen, dass Fehlentscheidungen durch den Schiedsrichter oder den Linienrichter möglich sind, hat bei allen Spielen die Heimmannschaft die Pflicht, auf Verlangen des Schiedsrichters ihre Dressen zu wechseln.

Note: Die nationalen Verbände können eigene Bestimmungen bezüglich der Anzahl der Spieler, Farben der Spielerkleidung oder Wechsel der Spielerkleidung erlassen.
9. Ist es einer Mannschaft während eines Spieles aufgrund von Strafen, Verletzungen usw. nicht mehr möglich, die nach diesen Regeln erforderliche Zahl von Spielern in Ausrüstung auf das Spielfeld zu bringen, bleibt dem Schiedsrichter keine andere Wahl, als das Spiel für abgebrochen erklären, und der Fall ist den zuständigen Verbandsstellen zur Einleitung weiterer Maßnahmen zu übergeben.







Regel 204 - Startaufstellung
Rule 204 - Starting Line-up



1. Vor Spielbeginn ist erforderlich, dass der Mannschaftsleiter oder der Trainer der Gastmannschaft auf Ersuchen des Schiedsrichters die Aufstellung, mit der das Spiel begonnen werden soll, dem Schiedsrichter oder dem offiziellen Punktrichter bekanntgibt. Auf das an den Kapitän erfolgte Ersuchen des Schiedsrichters hat die Gastmannschaft zu jeder Zeit eine Spiellinie auf das Spielfeld zu schicken, damit das Spiel unverzüglich gestartet werden kann.

Note: Wenn bei Veranstaltung der Name der Heimmannschaft noch nicht feststeht, haben die teilnehmenden Mannschaften über gegenseitige Vereinbarung, d.h. mittels Münzwurf oder auf ähnliche Weise, festzulegen, wer als Heimmannschaft gilt.
2. Nachdem vor dem Spielbeginn der Mannschaftsleiter oder Trainer der Heimmannschaft durch den offiziellen Punktrichter oder Schiedsrichter die Startaufstellung der Gastmannschaft bekanntgegeben wurde, müssen sie die Startaufstellung der Heimmannschaft nennen; diese Meldung hat durch den offiziellen Punktrichter oder Schiedsrichter an den Trainer der Gastmannschaft zu erfolgen.
3. Bis das Spiel im Gange ist, können keinerlei Änderungen in der dem Schiedsrichter oder dem offiziellen Punktrichter bekanntgegebenen Startaufstellung oder der sich auf dem Spielfeld befindenden Spiellinie vorgenommen werden. Bei Verletzung dieser Regel wird gegen die schuldige Mannschaft eine kleine Bankstrafe verhängt, vorausgesetzt, die Meldung der betreffenden Regelverletzung an den Schiedsrichter durch den Kapitän der gegnerischen Mannschaft erfolgte vor dem zweiten Anspiel im ersten Spieldrittel.
4. Nach erfolgter Spielunterbrechung hat die Gastmannschaft unverzüglich eine spielbereite Aufstellung auf dem Spielfeld vorzunehmen, und von diesem Zeitpunkt an darf bis zur Wiederaufnahme des Spieles kein Wechsel erfolgen. Die Heimmannschaft kann dann jeden gewünschten Austausch vornehmen, sofern er keine Spielverzögerung zur Folge hat.
Sollte eine der beiden Mannschaften beim Wechsel der Spiellinie das Spiel übermäßig verzögern, muss der Schiedsrichter die schuldige Mannschaft/Mannschaften anweisen, ihre Positionen sofort einzunehmen und keinen Wechsel der Spiellinie zu gestatten.

Note: Bei der Anwendung dieser Regel gilt das Auswechseln eines oder mehrerer Spieler als Wechsel der Spiellinie.






Regel 205 - Spielerwechsel
Rule 205 - Players’ Benches



1. Spieler können jederzeit von den Spielerbänken ausgewechselt werden unter der Voraussetzung, dass der oder die Spieler, die das Spielfeld verlassen wollen, sich innerhalb einer imaginären Fläche befinden, welche sich höchstens 3 m von der Bande und auf die Länge der Spielerbank beschränkt ist, und sie sich außerhalb des Spielergeschehens befinden, bevor irgendein Wechsel stattfinden kann.
Bei einer Verletzung dieser Regel wird eine kleine Bankstrafe für "zu viele Spieler auf dem Eis" gegen die schuldige Mannschaft ausgesprochen.
Ein Torhüter kann jederzeit ausgewechselt werden, wenn die oben angegebenen Bestimmungen eingehalten werden.

Note 1: Wenn ein Torhüter seinen Torraum verlässt und zu seiner Spielbank geht, um einen anderen Spieler auszuwechseln, ist der hintere Linienrichter dafür verantwortlich, festzustellen, dass der Ersatzmann nicht vorzeitig die Bank verlässt (ehe sich der Torhüter innerhalb der 3 m von der Bank entfernt befindet). Sollte der Wechsel vorzeitig erfolgen, hat der Linienrichter das Spiel sofort durch Pfeifsignal zu unterbrechen, sofern nicht die schuldlose Mannschaft im Besitz des Pucks ist; in einem solchen Fall wird die Unterbrechung hinausgeschoben, bis der Puck den Besitzer wechselt. Gegen die Mannschaft, die den vorzeitigen Wechsel vornimmt, darf keine Strafe verhängt werden, doch hat das folgende Anspiel am Anspielpunkt in der Mitte des Spielfeldes zu erfolgen.
Der Schiedsrichter muss veranlassen, dass der offizielle Sprecher folgende Mitteilung durchgibt: "Das Spiel wurde unterbrochen, weil beim Spielerwechsel ein Spieler die Spielerbank vorzeitig verlassen hat."

Note 2: Falls im Verlauf des Spielerwechsels der das Spielfeld betretende Spieler den Puck mit dem Stock, mit den Schlittschuhen oder mit den Händen spielt, einen Spieler der gegnerischen Mannschaft checkt bzw. körperlich berührt, während sich der ausscheidende Spieler noch auf dem Spielfeld befindet, wird diese Regelverletzung mit der Begründung "zu viele Spieler auf dem Spielfeld" bestraft.
Falls beim Spielerwechsel der das Spielfeld betretende oder der das Spielfeld verlassende Spieler zufällig vom Puck getroffen wurde, wird das Spiel nicht unterbrochen und es wird keine Strafe verhängt.

Note 3: Torhütern ist es nicht gestattet, während einer Spielunterbrechung zur Spielerbank zu gehen, ausgenommen im Fall ihres Austausches oder während einer AUSZEIT. Bei einem Verstoß gegen diese Regel ist eine kleine Strafe gegen den Torhüter zu verhängen.
2. Wenn in den letzten zwei Minuten des Spieles oder zu irgend einem Zeitpunkt während der Verlängerung wegen vorsätzlichen regelwidrigen Spielerwechsels (zu viele Spieler auf dem Eis) eine kleine Bankstrafe ausgesprochen werden müsste, wird statt dessen gegen die schuldige Mannschaft ein Strafschuss verhängt. Die kleine Bankstrafe muss nicht zusätzlich verbüßt werden (siehe Regel 406 d) - Strafschuss).
3. Ein Spieler, der auf der Strafbank seine Strafe verbüßt und der ausgewechselt werden soll, nachdem seine Strafe abgelaufen ist, muss sich sofort über das Spielfeld im Spielfeld zur Spielerbank begeben und dort ankommen, bevor irgendein Wechsel stattfinden kann.

Bei Verletzung dieser Regel muss eine kleine Bankstrafe verhängt werden.
4. Falls ein Wechsel des regulären Torhüters während einer Spielunterbrechung vorgenommen wird, darf ein solcher regulärer Torhüter das Spielfeld erst nach der anschließenden ersten Spielunterbrechung wieder betreten.

Bei Verletzung dieser Regel ist gegen den Torhüter, der rechtswidrig ins Spiel zurückkehrt, eine kleine Strafe zu verhängen. Dem Ersatztorhüter wird keine Aufwärmzeit gewährt.
5. Bei einem während einer Spielunterbrechung stattfindenden Spielerwechsel nimmt der Schiedsrichter für den folgenden Einwurf die normale Stellung ein. Hierauf gewährt der Schiedsrichter der Gastmannschaft einen Zeitraum von fünf Sekunden, um einen Spielerwechsel vorzunehmen. Nach Ablauf der fünf Sekunden hebt der Schiedsrichter einen Arm, um damit anzuzeigen, dass die Gastmannschaft keine(n) Spieler mehr austauschen darf.

Mit dem noch immer erhobenen Arm erlaubt der Schiedsrichter der Heimmannschaft einen Zeitraum von fünf Sekunden, um einen Spielerwechsel vorzunehmen. Nach Ablauf der fünf Sekunden lässt der Schiedsrichter den Arm fallen, um damit anzuzeigen, dass die Heimmannschaft keine(n) Spieler mehr austauschen darf.

Wenn eine Mannschaft versucht, nach der ihr zur Verfügung stehenden Zeit einen Spielerwechsel vorzunehmen, muss der Schiedsrichter den (die) Spieler auf die Bank zurückschicken. Jeder darauffolgende Verstoß gegen diesen Vorgang, ungeachtet, zu welchem Zeitpunkt während des Spieles er stattfindet, zieht nach dieser Regel eine kleine Bankstrafe nach sich.

Ein Spielerwechsel kann sich auf bis zu sechs Spieler erstrecken. Ein Austausch eines Spieler gilt nach dieser Regel als Spielerwechsel.







Regel 206 - Verletzte Spieler
Rule 206 - Injured Players



1. Wenn ein Spieler, ein Torhüter ausgenommen, verletzt oder gezwungen ist, das Spielfeld während des Spieles zu verlassen, kann er sich vom Spiel zurückziehen und durch einen Ersatzmann vertreten werden; das Spiel muss jedoch fortgesetzt werden, ohne dass die Mannschaften das Spielfeld verlassen.
2. Wenn ein Torhüter verletzt wird oder erkrankt, muss er bereit sein, das Spiel unverzüglich fortzusetzen oder durch einen Ersatztorhüter ersetzt werden, und der Schiedsrichter darf keine zusätzliche Zeit einräumen, damit der verletzte oder erkrankte Torhüter das Spiel fortsetzen kann (vgl. auch Abschnitt d).

Dem Ersatztorhüter wird keine Aufwärmzeit erlaubt.

Wenn beide Torhüter einer Mannschaft aktionsunfähig wurden und nicht in der Lage sind zu spielen, hat die Mannschaft zehn Minuten Zeit, um eine anderen Spieler vorzubereiten, auszurüsten und aufzuwärmen, damit er als Torhüter fungieren kann. In diesem Fall kann keiner der beiden regulären Torhüter wieder an diesem Spiel teilnehmen.
3. Für Ersatztorhüter gelten die gleichen Regeln wie für reguläre Torhüter, und sie haben Anspruch auf die gleichen Privilegien.
4. Wenn ein bestrafter Spieler verletzt wurde, kann er sich in die Garderobe begeben; es ist nicht notwendig, dass er seinen Platz auf der Strafbank einnimmt. Wenn gegen einen verletzten Spieler eine kleine, große oder Matchstrafe verhängt wurde, hat die bestrafte Mannschaft unverzüglich einen Ersatzspieler, der die Strafe ohne Wechsel zu verbüßen hat, auf die Strafbank zu schicken, ausgenommen sind die verletzten bestraften Spieler. Bei Verletzung dieser Regel muss eine kleine Bankstrafe verhängt werden.

Der bestrafte Spieler, der verletzt und auf der Strafbank ersetzt wurde, ist nicht berechtigt, vor Ablauf seiner Strafe wieder am Spiel teilzunehmen.
5. Wenn ein verletzter Spieler das Spiel nicht fortsetzen oder sich zu seiner Bank begeben kann, wird das Spiel so lange nicht unterbrochen, bis die Mannschaft des verletzten Spielers in den Besitz des Pucks gelangte. Ist die Mannschaft dieses Spielers zum Zeitpunkt seiner Verletzung im Besitz des Pucks, muss das Spiel unverzüglich unterbrochen werden, es sei denn, seine Mannschaft hat eine Torchance.

Note 1: Wenn ein Spieler offensichtlich ernsthaft verletzt wurde, kann der Schiedsrichter und/oder der Linienrichter das Spiel unverzüglich unterbrechen.

Note 2: Wenn das Spiel wegen eines verletzten Spielers, Torhüter ausgenommen, unterbrochen wurde, hat der verletzte Spieler das Spielfeld zu verlassen. Er darf nicht auf das Spielfeld zurückkehren, bevor da Spiel wieder in Gang ist. Sollte ich der Spieler weigern, das Spielfeld zu verlassen, ist eine kleine Strafe wegen Spielverzögerung gegen jenen Spieler zu verhängen.









Abschnitt III: Ausrüstung

Section Three - Equipment







Note 1: Auf den Stöcken, Klebebändern oder anderen Ausrüstungsgegenständen dürfen ohne schriftliche Bewilligung (a) der IIHF hinsichtlich der IIHF-Meisterschaften oder (b) der nationalen Eishockeyverbände hinsichtlich der unter ihrer Kontrolle stehenden Ausrüstungsgegenstände keine Werbeaufschriften und/oder Markenzeichen aufscheinen.

Sofern hierfür die Erlaubnis, wie oben erläutert, vorliegt, dürfen auf Stöcken, Klebebändern oder anderen Ausrüstungsgegenständen Werbeaufschriften und/oder Markenzeichen angebracht werden.

Note 2: Vermessen von Ausrüstung. Wenn durch den Kapitän einer Mannschaft eine formelle Beschwerde hinsichtlich der Masse eines speziell bezeichneten Ausrüstungsgegenstandes oder des Stockes vorgelegt wird, muss die erforderlich Vermessung durch den Schiedsrichter unverzüglich vorgenommen werden. In einer Spielunterbrechung nach Erzielung eines Tores kann keinerlei Vermessung verlangt werden.

Note 3: Verweigert ein Spieler oder Torhüter nach Aufforderung des Schiedsrichters seinen Stock oder einen Ausrüstungsgegenstand zum Vermessen abzugeben, zerbricht er seinen Stock oder macht einen Ausrüstungsgegenstand unbrauchbar, gilt der Stock bzw. dieser Ausrüstungsgegenstand als regelwidrig. Gegen den Spieler oder den Torhüter ist neben einer kleinen Strafe zusätzlich eine Disziplinarstrafe zu verhängen.

Eine kleine Strafe wird gegen jeden Spieler, einschließlich Torhüter, verhängt, der einen Stock oder Ausrüstungsgegenstand benutzt, der nicht den Regelmassen entspricht. Der schuldige Spieler oder Torhüter darf so lange nicht am Spiel teilnehmen, bis die regelwidrige Ausrüstung bzw. der Stock richtiggestellt oder entfernt wurde.

Note 4: Sollte die Beschwerde nicht gerechtfertigt sein, muss gegen die Mannschaft, die das Vermessen verlangte, eine kleine Bankstrafe verhängt werden.

Note 5: Das Nachmessen eines bestimmten Teiles der in diesem Regelabschnitt genannten Ausrüstungsgegenstände ist im Verlauf einer Spielunterbrechung auf einen Antrag pro Mannschaft zu beschränken.

Note 6: Der Schiedsrichter kann nach eigenem Gutdünken jeden beliebigen Ausrüstungsgegenstand vermessen.








Regel 301 - Stöcke
Rule 301 - Sticks



1. Die Stöcke müssen aus Holz oder einem anderen von der IIHF genehmigten Material, wie z. B. Aluminium oder Plastik, hergestellt sein und dürfen keine Unebenheiten haben. Der Schaft des Spielerstockes muss gerade sein. Nicht fluoreszierende Klebebänder beliebiger Farbe können an jeder Stelle um den Stock gewickelt werden.
2. Die Stöcke dürfen 163 cm Länge vom äußeren Winkel bis zum Ende des Schaftes, und 32 cm vom äußeren Winkel bis zum Ende der Stockschaufel nicht überschreiten.

Der Schaft des Spielerstocks darf an der breiten Seite 3 cm und an der schmalen Seite 2,5 cm nicht überschreiten. Die Stockschaufel darf in der Weite nicht mehr als 7,5 cm und nicht weniger als 5 cm an irgendeiner Stelle aufweisen. Sämtliche Kanten der Stockschaufel sind abzuschrägen. Die Biegung der Stockschaufel muss darauf beschränkt sein, dass die Entfernung, die sich durch das Ziehen einer Geraden zwischen der Ferse und dem Ende des Stockes ergibt, am Punkt der maximalen Krümmung nicht größer als 1,5 cm ist.

Für die Biegung der Schaufel des Torhüterstocks gelten die gleichen Masse wie für den Spielerstock.
3. Die Stockschaufel des Torhüters darf an keiner Stelle breiter als 9 cm sein, ausgenommen die Ferse, die nicht breiter als 11,5 cm sein darf. Ferner darf der Torhüterstock von der Ferse bis zur Spitze der Stockschaufel nicht länger als 39 cm sein. Der verbreiterte Teil des Torhüterstockes, der sich vom Schaft bis zur Stockschaufel erstreckt, darf 71 cm von der Ferse nicht überschreiten und nicht breiter als 9 cm sein.
4. Gegen einen Spieler, der sich am Spiel beteiligt, während er seinem Torhüter einen Ersatzstock bringt, muss unter dieser Regel eine kleine Strafe verhängt werden.







Regel 302 - Schlittschuhe
Rule 302 - Skates



1. Zur Teilnahme am Spiel müssen alle Spieler und Torhüter Eishockeyschlittschuhe tragen. Die Schlittschuhe müssen Sicherheitsenden oder Fersenschutz aufweisen, welche den internationalen Normen entsprechen.
2. Falls ein Spieler einen gefährlichen Schlittschuh trägt, ist er aus dem Spiel auszuschließen. Sollte der Spieler wieder mit dem bemängelten Schlittschuh am Spiel teilnehmen, muss der Schiedsrichter gegen den schuldigen Spieler eine kleine Strafe verhängen.
3. Jeder Gebrauch von Schnelllauf- oder Kunstlaufschlittschuhen oder von Schlittschuhen, die Verletzungen hervorrufen könnten, ist verboten.







Regel 303 - Torhüterausrüstung
Rule 303 - Goalkeeper’s Equipment



1. mit Ausnahme der Schlittschuhe und des Stockes darf die vom Torhüter getragene Ausrüstung nur zum Zwecke des Schutzes von Kopf und Körper hergestellt sein. Sie darf keine Kleidungsstücke oder irgendwelche "Kniffe" enthalten, die dem Torhüter eine unerlaubte Hilfe beim Hüten des Tores gewähren könnten.

Note: Unterleibschürzen, die sich von der vorderen Hosenseite auf den Oberschenkel ausdehnen, sind verboten.
2. Die von den Torhütern getragenen Beinschützer dürfen in der extremen Breite jeweils 30 cm nicht überschreiten, wenn sie auf den Beinen des Torhüters aufgeschnallt sind.
3. Die maximale Breite des auf dem Rücken des Stockhandschuhs befestigten oder als ein Teil desselben bestehenden Schutzpolsters darf an keiner Stelle 21 cm überschreiten und eine Länge von höchstens 42 cm haben. Der Fanghandschuh darf am Handgelenk an keiner Stelle breiter als 21 cm sein und seine Gesamtlänge darf 42 cm nicht überschreiten.

Taschen auf Fanghandschuhen sind verboten. Eine "Tasche" sind übermäßige Schnürungen oder Gurten oder ähnliches, die im Fanghandschuh des Torhüters den ausgestreckten Daumen und Zeigefinger über das notwendige Maß hinaus verbinden, wodurch ein Taschen- oder Beuteleffekt entsteht.

Sollte an einem Handschuh vom Hersteller oder einer anderen Person eine Tasche, ein Beutel oder eine andere Vorrichtung angebracht worden sein, ist dieser Handschuh regelwidrig. Einem Torhüter ist es nicht gestattet, einen derartigen Handschuh zu verwenden und er ist von der Teilnahme am Spiel ausgeschlossen, bis der regelwidrige Ausrüstungsteil richtiggestellt bzw. ersetzt wurde. Gegen einen Torhüter, der einen derartigen Ausrüstungsgegenstand verwendet, ist eine kleine Strafe zu verhängen.

Torhütern ist es nicht gestattet, an der Unterseite ihrer Beinschützer vor den Schlittschuhen etwas zu befestigen, um den Zwischenraum vom unteren Rand der Schützer bis zu Eisfläche zu überbrücken.

An einen Torhüter, der einen derartigen Ausrüstungsgegenstand trägt, ist eine kleine Strafe zu verhängen, und er ist von der Teilnahme am Spiel ausgeschlossen, bis der regelwidrige Ausrüstungsteil richtiggestellt bzw. ersetzt wurde.

Note: Das Vermessen von Torhüterausrüstung darf dann nur unmittelbar nach einem beendeten Spieldrittel verlangt werden. Sollte ein Ausrüstungsteil als regelwidrig befunden werden, ist gegen den Torhüter eine kleine Strafe zu verhängen. Sollte die Beschwerde nicht gerechtfertigt sein, wird gegen die Mannschaft, die das Vermessen verlangt hat, eine kleine Bankstrafe verhängt.







Regel 304 - Schutzausrüstung
Rule 304 - Protective Equipment



Note: Es liegt in der Verantwortung der nationalen Verbände sicherzustellen, dass ihre Spieler Schutzausrüstung tragen, die von den Herstellern als Eishockey Ausrüstung deklariert sind und den anerkannten internationalen Normen entsprechen.

1. Die gesamte Schutzausrüstung mit Ausnahme von Handschuhen, Kopfschutz oder Beinschützer des Torhüters, müssen VOLLSTÄNDIG unter der Spielerkleidung getragen werden.
2. Alle Spieler müssen während der Teilnahme am Spiel einen Eishockeyhelm tragen, der den anerkannten internationalen Normen entspricht. Der Eishockeyhelm muss während der Teilnahme am Spiel ordentlich mit einem Kinnband befestigt sein.

Der Eishockeyhelm muss so getragen werden, dass die untere Vorderkante des Helms nicht mehr als eine Fingerbreite über den Augenbrauen liegt.

Der Abstand zwischen dem Kinnband und dem Kinn beträgt im Maximum eine Fingerbreite.
3. 1. Spieler der Altersgruppe 18 Jahre und jünger müssen bei allen IIHF Bewerben einen Vollgesichtsschutz tragen

2. Alle Spieler, die nach dem 31. Dezember 1974 geboren wurden, müssen zumindest ein Visier tragen, das den anerkannten internationalen Normen entspricht. Das Visier muss so getragen werden, dass es bis zum unteren Teil der Nase reicht und somit die ganze Nase gedeckt wird.

3. Bei IIHF-Frauen-Meisterschaften und internationalen Frauen-Turnieren sind Vollgesichtsschutzmasken zu tragen.

Note 1:Vollgesichtsschutzmasken und Torhüter-Kopfschutz müssen so konstruiert sein, dass weder der Puck noch eine Stockschaufel die Schutzvorrichtung durchdringen kann.

Note 2:Alle Eishockey-Helme und Gesichtsmasken bzw. Visiere müssen den anerkannten internationalen Normen entsprechen.

4. Jeder Torhüter muss eine Vollgesichtsmaske und einen genehmigten Eishockeyhelm oder einen Torhüter-Vollkopfschutz tragen, der den anerkannten internationalen Normen entspricht.
1. Allen Spielern und Torhütern der Altersgruppe 18 Jahre und jünger wird das Tragen eines Nacken- und Halsschutzes zwingend vorgeschrieben.

Das Tragen eines Nacken- und Halsschutz wird allen Spielern empfohlen.
2. Falls ein Spieler gegen die Artikel 304 b, c, d, e verstößt, in welchen ein Spieler nicht genehmigte / nicht anerkannte Schutzausrüstung trägt (Helm, Gesichtsschutz, Nacken- und Halsschutz) wird der verfehlende Spieler vom Eis auf die Spielerbank verwiesen und die verfehlende Mannschaft wird vom Schiedsrichter verwarnt. Beim zweiten Verstoß irgendeines Spielers der verwarnten Mannschaft im gleichen Spiel, wird gegen die verfehlende Mannschaft eine kleine Bankstrafe ausgesprochen.







Regel 305 - Gefährliche Ausrüstung
Rule 305 - Dangerous Equipment



1. Der Gebrauch von Polstern und Schützern, die aus Metall oder anderem Material gefertigt sind, die Verletzungen von Spielern hervorrufen könnten, ist verboten.

Noteer Schiedsrichter ist berechtigt, alle Spieler, die eine Ausrüstung tragen, von der er annimmt, dass sie einem Spieler oder Offiziellen gefährlich werden könnte, vom Spiel auszuschliessen.
2. Ein Handschuh, aus dem absichtlich die gesamte Handfläche oder ein Teil davon entfernt bzw. herausgeschnitten wurde, damit die bloße Hand betätigt werden kann, ist als regelwidriger Ausrüstungsgegenstand anzusehen. Sollte ein Spieler beim Spiel einen derartigen Handschuh tragen, ist eine kleine Strafe gegen ihn zu verhängen.
3. Sämtliche Schutzausrüstungsgegenstände, mit Ausnahme von Handschuhen, Kopfschutz oder Beinschutz des Torhüters muss KOMPLETT unter der Uniform getragen werden.
Sämtliche Ausrüstungsgegenstände müssen so getragen werden, wie sie dafür vorgesehen sind.
Beim ersten Verstoß gegen diese Regel wird der fehlbare Spieler vom Eis auf die Spielerbank verwiesen und die verfehlende Mannschaft wird vom Schiedsrichter verwarnt.
Bei einem zweiten Verstoß der verwarnten Mannschaft gegen den bereits verwarnten Regelverstoß muss gegen den schuldigen Spieler eine kleine Strafe ausgesprochen werden.







Regel 306 - Puck
Rule 306 - Puck



Der Puck muss aus vulkanisiertem Gummi oder einem anderen genehmigten Material in einer Stärke von 2,54 cm und mit einem Durchmesser von 7,62 cm hergestellt sein und hauptsächlich von schwarzer Farbe sein. Der Puck darf nicht weniger als 156 g und nicht mehr als 170 g wiegen.







ABSCHNITT IV: STRAFEN

SECTION FOUR - PENALTIES







Regel 401 - Strafen
Rule 401 - Penalties



Die Strafen werden in effektiver Spielzeit berechnet und wie folgt eingestuft:

1. Kleine Strafen
2. Kleine Bankstrafen
3. Große Strafen
4. Disziplinarstrafen
5. Matchstrafen
6. Strafschuss

Wenn Strafen nach Spielschluss und bis zum Zeitpunkt, an dem die Spieler das Eis verlassen haben, verhängt werden, müssen diese Strafen vom Schiedsrichter durch einen entsprechenden Vermerk auf dem offiziellen Spielbericht den zuständigen Verbandsstellen rapportiert werden.

In jenen Fällen, wo eine Regel vorschreibt, dass der Mannschaftsleiter oder Trainer zum Verbüßen einer Strafe einen Spieler benennen muss und der betreffende Mannschaftsleiter oder Trainer sich weigert, dies zu tun, hat der Schiedsrichter das Recht, irgendeinen Spieler der schuldigen Mannschaft zu bezeichnen, der dann die Strafe zu verbüßen hat.







Regel 402 - Kleine Strafen
Rule 402 - Minor Penalties



1. Bei einer "KLEINEN STRAFE" muss jeder Spieler, Torhüter ausgenommen, das Spielfeld für zwei Minuten effektiver Spielzeit verlassen. Er darf unterdessen nicht durch einen Ersatzmann vertreten werden.
2. eine "KLEINE BANKSTRAFE" Bewirkt das Verlassen des Spielfeldes für einen Zeitraum von zwei Minuten durch einen Spieler jener Mannschaft, gegen die die Strafe verhängt wurde. Der Mannschaftsleiter oder der Trainer kann über den Kapitän jeden beliebigen Spieler der Mannschaft, Torhüter ausgenommen, zum Verbüßen der Strafe bezeichnen. Dieser Spieler muss unverzüglich seinen Platz auf der Strafbank einnehmen und die Strafe so verbüßen, als wäre sie eine gegen ihn verhängte kleine Strafe.
3. Wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt, während eine Mannschaft infolge einer oder mehrerer kleiner Strafen oder kleiner Bankstrafen in der "UNTERZAHL" ist, ist die erste dieser verhängten Strafen automatisch beendet.

Note 1:"In der Unterzahl sein" bedeutet, dass die Mannschaft in dem Augenblick, in dem das Tor geschossen wurde, der auf dem Spielfeld befindlichen gegnerischen Mannschaft zahlenmäßig unterlegen war. Daher ergibt eine gleiche Anzahl von kleinen oder großen Strafen, die an eine gleiche Anzahl von Spielern beider Mannschaften verhängt wurde, bei keiner der beiden Mannschaften eine Minderheit.

Diese Regel gilt auch , wenn bei einem Strafschuss ein Tor erzielt wird.

Wenn die kleinen Strafen zweier Spieler derselben Mannschaft zur gleichen Zeit beendet sind, muss der Kapitän dieser Mannschaft dem Schiedsrichter mitteilen, welcher dieser beiden Spieler als erster auf das Spielfeld zurückkehren kann, und der Schiedsrichter wird den Strafzeitnehmer entsprechend unterrichten.

Wenn gegen einen Spieler gleichzeitig eine große und eine kleine Strafe verhängt wird, muss die große Strafe vom bestraften Spieler zuerst verbüßt werden.

Note 2ies gilt in gleicher Weise, wenn BEIDE Strafen gegen DENSELBEN Spieler verhängt wurden (vergleiche auch Note zu Regel 408 - aufgeschobene Strafen).
4. Wenn bei derselben Spielunterbrechung ein e i n e n Spieler einer j e d e n Mannschaft e i n e kleine Strafe verhängt wird, sind diese Strafen zu verbüßen, ohne dass die Spieler ersetzt werden, vorausgesetzt, dass sich beide Mannschaften in voller Stärke auf dem Spielfeld befinden.

Wenn gleichzeitig kleine Strafen oder gleichzeitige kleine Strafen von gleicher Dauer gegen Spieler beider Mannschaften verhängt werden, haben alle bestraften Spieler auf der Strafbank Platz zu nehmen und dürfen diese erst nach dem Ablauf ihrer betreffenden Strafen folgenden Spielunterbrechung verlassen, sofern nicht Absatz eins dieses Regelabschnittes anwendbar ist. Für eine gleiche Anzahl von kleinen Strafen oder gleichzeitigen kleinen Strafen von gleicher Dauer an beide Mannschaften sind die auf eine solche Weise bestraften Spieler sofort zu ersetzen. Die Strafen der ersetzten Spieler sind nicht als aufgeschobene Strafen laut Regel 408 - aufgeschobene Strafen - zu werten.






Regel 403 - Große Strafen
Rule 403 - Major Penalties



1. Bei der ersten "GROßEN STRAFE" in einem Spiel muss der schuldige Spieler, Torhüter ausgenommen, das Spielfeld für fünf Minuten effektiver Spielzeit verlassen. Während dieser Zeit darf er nicht von einem Ersatzmann vertreten werden.
2. Bei der zweiten großen Strafe, die gegen den gleichen Spieler im selben Spiel verhängt wird, oder wenn gegen ihn wegen Stockcheck, Stockendenstoß, hohem Stock, Benützung von Ellbogen oder Knien, übertriebener Härte, Stockschlag, Stockstich, Bandencheck und Check von hinten einen große Strafe ausgesprochen wurde, wird der schuldige Spieler für den Rest der Spielzeit vom Spiel ausgeschlossen. Nach Ablauf von fünf Minuten kann der bestrafte Spieler von einem Ersatzspieler wieder im Spiel vertreten werden (Große Strafe und zusätzlich Spieldauer-Disziplinarstrafe - siehe Regeln 604, 606, 607, 609, 612, 615, 630, 631).
3. Wenn gegen Spieler beider Mannschaften während der gleichen Spielunterbrechung gleichzeitig große Strafen und/oder Matchstrafen oder gleichzeitige Strafen von gleicher Dauer, einschließlich einer großen Strafe oder einer Matchstrafe, verhängt werden, sind die so bestraften Spieler sofort zu ersetzen und die Strafen sind nicht als aufgeschobene Strafen zu werten. Falls die bestraften Spieler im Spiel verbleiben, müssen sie auf der Strafbank Platz nehmen und dürfen diese nicht vor der ersten dem Ablauf ihrer betreffenden Strafen folgenden Spielunterbrechung verlassen.

Wird die Regelung betreffend gleichzeitiger großer Strafen bzw. Matchstrafen angewendet und es besteht eine Differenz in der Gesamt-Strafzeit, sind die Strafen, welche die Differenz ausmachen, zuerst auf normale Weise zu verbüßen und bei der Anwendung von Regel 402 c) - kleine Strafen, und Regel 408 - aufgeschobene Strafen, zu berücksichtigen. Jede Zeitdifferenz oder Differenz in der Gesamt-Strafzeit kann durch einen beliebigen nicht bestraften Spieler verbüßt werden.






Regel 404 - Disziplinarstrafen
Rule 404 - Miscounted Penalties



1. Eine "DISZIPLINARSTRAFE" bewirkt für alle Spieler, Torhüter ausgenommen, den Ausschluss vom Spiel für zehn Minuten effektiver Spielzeit. Ein Spieler, der eine Disziplinarstrafe verbüßt, kann unverzüglich durch einen Ersatzmann vertreten werden. Ein Spieler, dessen Disziplinarstrafe beendet ist, muss bis zu nächsten Spielunterbrechung auf der Strafbank verbleiben.
Wenn gegen einen Spieler gleichzeitig kleine oder große Strafe und eine Disziplinarstrafe verhängt wurde, muss die bestrafte Mannschaft unverzüglich einen Ersatzspieler auf die Strafbank schicken, und er hat die kleine oder große Strafe ohne Wechsel zu verbüßen.
Eine zweite Disziplinarstrafe an denselben Spieler im selben Spiel wird automatisch zu einer Spieldauer-Disziplinarstrafe.
2. Die "SPIELDAUER DISZIPLINARSTRAFE" bewirkt den Ausschluss eines Spielers oder Mannschafts-Offiziellen für den Rest des Spieles. Der Schuldige Spieler oder Mannschafts-Offizielle wird bis zum Schluss des Spieles in die Garderobe verwiesen, ein Spieler kann jedoch sofort durch einen Ersatzspieler vertreten werden.

Note 1: Eine Spieldauer-Disziplinarstrafe zieht keine automatische Sperre nach sich; sie gilt nur für das betreffende Spiel. Die zuständige Verbandsstelle hat das Recht, die Dauer der Sperre zu verlängern.

Note 2: Erhält ein Spieler in einer Meisterschaft oder in einem Turnier eine zweite Spieldauer-Disziplinarstrafe, ist er automatisch für das nächste Meisterschafts- oder Turnierspiel seiner Mannschaft gesperrt.
3. Eine schwere Disziplinarstrafe bewirkt den Ausschluss eines Spielers oder eines Mannschafts-Offiziellen für den Rest des Spieles und der Betreffende ist in die Garderobe zu schicken. Ein sofortiger Ersatz ist gestattet. Jeder Spieler oder Mannschafts-Offizielle, gegen den eine Spieldauer-Disziplinarstrafe verhängt wurde, muss von der Teilnahme an allen weiteren Spielen gesperrt werden, bis sein Fall von den zuständigen Verbandsstellen behandelt wurde.

Note: Bei Spieldauer-Disziplinarstrafen oder schweren Disziplinarstrafen sind zu Lasten des betreffenden Spielers oder gegen die Mannschaft, falls die schwere Disziplinarstrafe von einem Mannschafts-Offiziellen verursacht wurde, insgesamt 20 Minuten im Spielbericht zu vermerken, und zwar ungeachtet des Zeitpunktes, zu dem die Strafe verhängt wurde. Derartige Strafen sind unmittelbar nach dem Spiel vom Schiedsrichter den zuständigen Verbandsstellen bekanntzugeben.

Bei einer Meisterschaft, einem Ligaspiel oder in einem Turnier wird jeder Spieler oder Mannschafts-Offizielle, gegen den eine schwere Disziplinarstrafe verhängt wurde, zumindest für das nächste Spiel seiner Mannschaft gesperrt.






Regel 405 - Matchstrafen
Rule 405 - Match Penalties



1. Eine "MATCHSTRAFE" bewirkt den Ausschluss eines Spielers für den Rest des Spieles, und der Bestrafte ist sofort in die Garderobe zu schicken. Er kann jedoch nach Ablauf von fünf Minuten effektiver Spielzeit durch einen Ersatzmann vertreten werden.

Note: Für alle Matchstrafen, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt sie verhängt wurden, werden gegen den schuldigen Spieler 25 Minuten eingetragen.
2. Ein Spieler, gegen den eine Matchstrafe verhängt wurde, kann an keinen weiteren Spielen teilnehmen, bevor sein Fall von den zuständigen Verbandsstellen behandelt wurde.

Note 1: Der Schiedsrichter muss unmittelbar nach dem betreffenden Spiel alle Matchstrafen und deren Begleitumstände den zuständigen Verbandsstellen melden. Bei Meisterschaften und Turnieren wird jeder Spieler, gegen den eine Matchstrafe verhängt wird, zumindest für das nächste Spiel seiner Mannschaft gesperrt.

Note 2: Wenn bei einem von der IIHF sanktioniertem Spiel oder Turnier gegen einen Spieler eine Matchstrafe oder schwere Disziplinarstrafe verhängt wurde, muss das Organisationskomitee den nationalen Verband des bestraften Spielers unverzüglich per Telegramm oder Fax verständigen und ist außerdem verpflichtet, den Bericht des Schiedsrichters so rasch wie möglich dorthin zu senden.






Regel 406 - Strafschuss
Rule 406 - Penalty Shot



1. Sollte eine Regelverletzung, für die ein Strafschuss ausgesprochen werden muss, erfolgen und es handelt sich nicht um eine große Strafe, Disziplinarstrafe oder Matchstrafe, kann die schuldlose Mannschaft bestimmen, ob ein Strafschuss ausgeführt oder eine kleine Strafe gegen den schuldigen Spieler verhängt wird. Wird jedoch eine große Strafe, Disziplinar-, Spieldauer-Disziplinar- oder Matchstrafe zusammen mit einem Strafschuss verhängt, ist der Strafschuss auszuführen und die ausgesprochene Strafe ist zusätzlich zu verbüßen.
2. Jede Regelverletzung, die einen Strafschuss nach sich zieht, ist wie folgt zu ahnden:
Der Schiedsrichter veranlasst, das über den Lautsprecher der Name des den Strafschuss ausführenden Spielers bekanntgegeben wird. Er legt dann den Punkt auf den Anspielpunkt in der Mitte des Spielfeldes, von dort muss der den Strafschuss ausführende Spieler auf Anweisung des Schiedsrichters versuchen, ein Tor zu erzielen. Der Spieler, der den Strafschuss ausführt, muss mit dem Puck in Richtung gegnerische Torlinie fahren. Mit dem Schuss ist die Aktion beendet. Durch einen Nachschuss kann kein Tor erzielt werden. Der Strafschuss ist beendet, sobald der Puck die Torlinie überschritten hat. Nur der Torhüter oder Ersatztorhüter darf bei einem Strafschuss das Tor bewachen.
3. Der Torhüter muss in seinem Torraum bleiben, bis der den Strafschuss ausführende Spieler den Puck berührt hat; bei Verletzung dieser Regel oder bei einem Regelverstoß des Torhüters muss der Schiedsrichter die Regelverletzung durch Hochheben des Armes anzeigen und abwarten, ob ein Torschuss erfolgreich ist. Ist dies nicht der Fall, darf der Spieler den Strafschuss wiederholen.

Verlässt der Torhüter den Torraum zu früh, ist wie folgt zu verfahren:
Beim 1. Vergehen: Verwarnung des Torhüters und erneuter Strafschuss;
beim 2. Vergehen: Disziplinarstrafe und erneuter Strafschuss;
beim 3. Vergehen: Ein Tor wird zugesprochen.

Der Torhüter darf versuchen, den Schuss auf jegliche Weise aufzuhalten; ausgenommen durch Werfen seines Stockes oder eines anderen Gegenstandes. In einem solchen Fall muss ein Tor zugesprochen werden.

Note: Vergleiche Regel 633 - Stockwurf

4. Wenn einer Mannschaft ein Strafschuss zugesprochen wurde, wird der Spieler, der den Strafschuss auszuführen hat, vom Kapitän dieser Mannschaft bestimmt. Bestrafte Spieler oder solche, gegen die eine aufgeschobene Strafe angezeigt wurde, dürfen den Strafschuss nicht ausführen. Der Name des Spielers, der den Strafschuss ausführen soll, ist dem Schiedsrichter mitzuteilen und darf dann nicht mehr geändert werden.
Wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Strafschuss zugesprochen wurde, der Torhüter der bestraften Mannschaft sich vom Spielfeld entfernen musste und durch einen anderen Spieler, einschließlich des Ersatztorhüters, ersetzt wurde, muss der betreffende Torhüter die Erlaubnis erhalten, auf das Spielfeld zurückzukehren, ehe der Strafschuss ausgeführt wird.
5. Während der Ausführung des Strafschusses haben sich die Spieler beider Mannschaften seitlich an die Bande und hinter die rote Mittellinie zurückzuziehen.
6. Wenn während der Ausführung eines Strafschusses sich ein Spieler der gegnerischen Mannschaft durch irgendeine Handlung einmischt oder den Spieler, der den Strafschuss ausführt, ablenkt, so dass der Schuss misslingt, ist ein zweiter Versuch erlaubt, und der Schiedsrichter muss gegen den Spieler, der sich eingemischt bzw. den Spieler, der den Strafschuss ausführte, abgelenkt hatte, eine Disziplinarstrafe verhängen.
7. Wenn ein Tor durch einen Strafschuss erzielt wurde, ist der Puck in der üblichen Weise in der Mitte des Spielfeldes einzuwerfen. Sollte kein Tor erzielt worden sein, ist der Puck an einem der beiden Endanspielpunkte in der Zone, in welcher der Strafschuss versucht wurde, einzuwerfen.
8. Sollte durch einen Strafschuss ein Tor erzielt worden sein, wird gegen den schuldigen Spieler keine weitere Strafe verhängt, es sei denn, bei der Regelverletzung, wegen welcher der Strafschuss verhängt wurde, war eine solche, die eine große Strafe, Matchstrafe, Disziplinarstrafe, Spieldauer-Disziplinarstrafe oder schwere Disziplinarstrafe nach sich zieht; in diesem Fall muss die für die betreffende Regelverletzung vorgesehene Strafe verbüßt werden.

Sollte es sich bei einer Regelverletzung, für die der Strafschuss zugesprochen wurde, um eine solche handeln, für die normalerweise eine kleine Strafe verhängt würde, muss die kleine Strafe nicht verbüßt werden, und zwar ungeachtet der Tatsache, ob durch den Strafschuss ein Tor erzielt wird oder nicht.
9. Wenn das Foul, auf Grund dessen der Strafschuss zugesprochen wurde, in der effektiven Spielzeit begangen wurde, muss der Strafschuss zugesprochen und in der üblichen Weise unverzüglich ausgeführt werden, und zwar ungeachtet einer durch "Slow Whistle" (angezeigte, aber noch nicht gepfiffene Strafe) des Schiedsrichters eingetretenen Verzögerung, um die Beendigung des Spieles zu ermöglichen; diese Verzögerung hat in jedem Spieldrittel den Ablauf der regulären Spielzeit zur Folge.

Die Zeit, die für die Ausführung des Strafschusses benötigt wird, darf weder in die reguläre Spielzeit, noch in die Verlängerung eingerechnet werden.






Regel 407 - Strafen gegen den Torhüter
Rule 407 - Goalkeeper’s Penalties



1. Kein Torhüter kann auf die Strafbank geschickt werden für ein Vergehen, das eine kleine, große Strafe oder Disziplinarstrafe nach sich zieht. Die Strafe muss an seiner Stelle durch einen Spieler seiner Mannschaft, der sich zum Zeitpunkt des Vergehens auf dem Spielfeld befand, verbüßt werden. Dieser Spieler muss vom Mannschaftsleiter oder Trainer der schuldigen Mannschaft über den Kapitän bestimmt werden, und ein solcher Ersatzmann darf nicht ausgetauscht werden.
2. Sollte gegen einen Torhüter eine zweite große Strafe im selben Spiel verhängt werden, muss gegen ihn zusätzlich eine Spieldauer-Disziplinarstrafe ausgesprochen werden.
3. Sollte gegen einen Torhüter eine Spieldauer-Disziplinarstrafe oder eine schwere Disziplinarstrafe verhängt werden, muss er durch den Ersatztorhüter, falls ein solcher vorhanden ist, oder einen Mitspieler seiner Mannschaft ersetzt werden. Dieser Spieler hat zehn Minuten Zeit, um die komplette Torhüterausrüstung anzuziehen.
4. Sollte gegen einen Torhüter eine Matchstrafe verhängt werden, muss er durch einen Ersatztorhüter, falls ein solcher vorhanden ist, oder einen verfügbaren Spieler seiner Mannschaft vertreten werden. Dieser Spieler hat die Erlaubnis zu erhalten, die Ausrüstung des Torhüters zu tragen. In einem solchen Fall finden jedoch noch die zusätzlichen Strafen Anwendung, die in den Regeln für Matchstrafen vorgesehen sind, und gegen die schuldige Mannschaft muss eine entsprechende Strafe verhängt werden. Die zusätzliche Strafe ist von einem Spieler der Mannschaft zu verbüßen, der sich zum Zeitpunkt des Vorfalls auf dem Spielfeld befand, und dieser Spieler muss vom Mannschaftsleiter oder Trainer der schuldigen Mannschaft über den Kapitän bestimmt werden.
5. Wenn ein Torhüter während einer Auseinandersetzung seinen Torraum verlässt, muss eine kleine Strafe gegen ihn verhängt werden.

Note: Sämtliche Strafen, die gegen einen Torhüter verhängt werden, sind im Spielbericht zu vermerken, und zwar ungeachtet dessen, von wem die Strafe tatsächlich verbüßt wird.

Wenn sich ein Torhüter irgendwie am Spiel beteiligt und dabei die rote Mittellinie überschreitet, muss eine kleine Strafe gegen ihn verhängt werden.






Regel 408 - Aufgeschobene Strafen
Rule 408 - Delayed Penalties



1. Wenn ein dritter Spieler einer Mannschaft bestraft wird, während zwei andere Spieler der gleichen Mannschaft bereits Strafen verbüßen, kann die Strafe des dritten Spielers nicht beginnen, bevor die Strafzeit eines der beiden bereits bestraften Spieler abgelaufen ist. Ungeachtet dessen muss sich der dritte bestrafte Spieler sofort auf die Strafbank begeben, er kann jedoch durch einen Ersatzmann auf dem Spielfeld so lange ersetzt werden, bis seine Strafzeit beginnt.
2. Wenn von einer Mannschaft gleichzeitig drei oder mehr Spieler Strafen zu verbüßen haben und sich entsprechend den Bestimmungen der Regel "Aufgeschobene Strafen" ein Ersatzmann für den dritten Spieler auf dem Spielfeld befindet, kann keiner der bestraften Spieler von der Strafbank auf das Spielfeld zurückkehren, bis das Spiel unterbrochen wird, wenn nicht die bestrafte Mannschaft auf Grund des Ablaufes der Strafen berechtigt ist, mehr als vier Spieler, einschließlich des Torhüters, auf dem Spielfeld zu haben. In einem solchen Fall muss den bestraften Spielern in der Reihenfolge des Strafablaufes die Rückkehr gestattet werden. Wurde das Spiel unterbrochen, kann der (die) Spieler, dessen volle Strafe abgelaufen ist, auf das Spielfeld zurückkehren.
3. Wenn die Strafen von zwei Spielern der gleichen Mannschaft gleichzeitig ablaufen, teilt der Kapitän der betreffenden Mannschaft dem Schiedsrichter mit, welcher der beiden Spieler zuerst auf das Spielfeld zurückkehren soll, und der Schiedsrichter wird den Zeitnehmer entsprechend unterrichten.
4. Wenn eine große Strafe und eine kleine Strafe gleichzeitig gegen zwei oder mehr Spieler der gleichen Mannschaft verhängt werden, hat der offizielle Punktrichter die kleine Strafe als die zuerst verhängte Strafe einzutragen.

Note: Dies gilt für den Fall, in welchem die beiden Strafen gegen VERSCHIEDENE Spieler der gleichen Mannschaft verhängt werden. Vergleiche auch Note 2 zu Regel 402 - kleine Strafen.






Regel 409 - Anzeigen von Strafen
Rule 409 - Calling of Penalties



1. Wenn eine strafbare Verletzung einer Regel durch einen Spieler der Mannschaft, die im
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Regel 409 - Anzeigen von Strafen
Rule 409 - Calling of Penalties



1. Wenn eine strafbare Verletzung einer Regel durch einen Spieler der Mannschaft, die im Besitz des Pucks ist, begangen wird, muss der Schiedsrichter das Spiel sofort unterbrechen und eine Strafe gegen den schuldigen Spieler verhängen. Das darauffolgende Anspiel hat an jener Stelle zu erfolgen, wo das Spiel unterbrochen wurde, sofern die Unterbrechung nicht in der Angriffszone des bestraften Spielers erfolgte; in einem solchen Fall muss das Anspiel am nächstgelegenen Anspielpunkt in der neutralen Zone erfolgen.
2. Wenn eine strafbare Verletzung einer Regel durch einen Spieler der Mannschaft, die NICHT im Besitz des Pucks ist, begangen wird, muss der Schiedsrichter durch Hochheben seines Armes bekunden, dass er eine Strafe anzeigt. Nach Beendigung der Spielphase (wie in nachstehender Note 2 angegeben) durch die Mannschaft, die im Besitz des Pucks war, hat er unverzüglich das Spiel zu unterbrechen und gegen den schuldigen Spieler die Strafe zu verhängen.

Note 1: Das darauffolgende Anspiel hat an jener Stelle zu erfolgen, an der das Spiel unterbrochen wurde, sofern nicht während der Dauer einer verzögerten Strafe wegen eines Fouls durch einen Spieler derjenigen Mannschaft, die sich NICHT im Besitz des Pucks befindet, die im Besitz des Pucks befindliche Mannschaft einen "unerlaubten Weitschuss" macht oder den Puck aus ihrer Verteidigungszone schiesst, so dass er aus dem Spielfeld geht oder unspielbar wird. In einem solchen Fall erfolgt das der Unterbrechung folgende Anspiel in der neutralen Zone nahe der blauen Verteidigungslinie jener Mannschaft, die den Puck geschossen hat. Sollte es sich bei der zu verhängenden Strafe um eine kleine Strafe handeln und wird von der schuldlosen Mannschaft ein Tor erzielt, wird die erste kleine Strafe nicht ausgesprochen; alle weiteren kleinen Strafen, großen Strafen oder Matchstrafen müssen jedoch auf die gewohnte Weise verhängt werden.

Note 2: "Nach Beendigung des Spieles durch die Mannschaft, die im Besitz des Pucks war" bedeutet nach dieser Regel, dass der Puck in den Besitz und unter Kontrolle eines gegnerischen Spielers oder Torhüters gelangte, absichtlich dorthin gelenkt oder blockiert wurde. Dies bezieht sich nicht auf ein Abprallen vom Torhüter, vom Tor oder von den Banden bzw. einen etwaigen zufälligen Kontakt mit dem Körper oder der Ausrüstung eines gegnerischen Spielers.

Note 3: Wenn der Puck, nachdem der Schiedsrichter eine Strafe angezeigt, aber das Spiel noch nicht unterbrochen hat, durch die Aktion eines Spielers der schuldlosen Mannschaft in deren Tor eingedrungen ist, ist das Tor nicht gültig, und die angezeigte Strafe wird in gewohnter Weise verhängt.

Wenn der Schiedsrichter, während eine Matchstrafe infolge einer oder mehrerer kleiner Strafen oder kleiner Bankstrafen in der Minderheit ist, eine weitere kleine Strafe gegen die Mannschaft anzeigt und von der schuldlosen Mannschaft ein Tor geschossen wird, bevor er den Pfiff abgibt, ist das Tor gültig und die angezeigte aufgeschobene Strafe wird aufgehoben, jedoch bleiben Strafen, die auf der Strafbank verbüßt werden, in Kraft.
3. Sollte der gleiche schuldige Spieler entweder vor oder nach der Unterbrechung des Spieles durch den Schiedsrichter in der gleichen Spielphase weitere Fouls verüben, müssen die Strafen vom schuldigen Spieler hintereinander verbüßt werden.
4. Sollten Regelverstöße begangen werden, nachdem der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen hat, müssen die schuldigen Spieler so bestraft werden, als wäre das Spiel im Gange.






Regel 410 - Ergänzende Disziplinarmassmahmen
Rule 410 - Supplementary Discipline



Neben den in diesen Artikeln festgelegten Maßnahmen liegt es im Ermessen der zuständigen Disziplinarstelle, nach Ablauf des Spieles jeden Vorfall zu untersuchen, der sich im Verlauf eines Spieles ereignete, und zusätzliche Strafen für Verstöße festzulegen, die von einem Spieler, Offiziellem, beim Aufwärmen, beim Gang in die Garderoben, im Verlauf eines Spieles oder danach begangen werden; es ist dabei belanglos, ob solche Verstöße bereits vom Schiedsrichter bestraft worden sind oder nicht.

Note: Für Meisterschaften und Turniere gilt, dass solche Verstöße vor dem nächsten Spiel der Mannschaft(en) behandelt werden müssen. Für nationale Meisterschaften sind die nationalen Bestimmungen zu befolgen.







Abschnitt V: Offizielle

Section Five - Officials






Regel 501 - Bezeichnung von Offiziellen
Rule 501 - Appointment of Officials



1. Bei sämtlichen internationalen Spielen haben ein Schiedsrichter und zwei Linienrichter, ein Spielzeitnehmer und zwei Strafbankbetreuer, ein offizieller Punktrichter mit bis zu zwei Assistenten, zwei Torrichter und ein offizieller Ansager zu amtieren. Bei den IIHF-Meisterschaften kann die IIHF einen Video-Torrichter anfordern.
Die nationalen Verbände haben das Recht, das System mit zwei Schiedsrichtern in Spielen anzuwenden, die unter ihre alleinige Zuständigkeit fallen.
2. Alle Schiedsrichter und Linienrichter müssen mit schwarzen Hosen und offiziellen Dressen bekleidet sein und müssen ein schwarzen Eishockeyhelm mit Visier tragen. Sie müssen über anerkannte Pfeifen verfügen, sowie mit Maßbändern aus Metall und einer Mindestlänge von 2 m ausgerüstet sein.

Die Head-Schiedsrichter müssen auf dem oberen Teil jedes Ärmels einen 8 cm breiten orangen Streifen tragen.
3. Die Torrichter müssen mit den offiziellen Dressen bekleidet sein.






Regel 502 - Schiedsrichter
Rule 502 - Referee



1. Der Schiedsrichter hat die allgemeine Aufsicht über das Spiel und muss während des Spieles und seiner Unterbrechungen die volle Kontrolle über die Offiziellen und die Spieler ausüben. Im Falle von Streitigkeiten trifft er die endgültige Entscheidung. Der Schiedsrichter und die Linienrichter müssen am Ende jedes Spieldrittels so lange auf dem Spielfeld bleiben, bis alle Spieler zu ihren Garderoben gegangen sind.
2. Der Schiedsrichter muss zum festgesetzten Zeitpunkt für den Beginn jedes Spieles und jedes Spieldrittels die Mannschaften auf das Spielfeld rufen. Entsteht durch irgendeinen Umstand zu Beginn eines Spieles eine Verzögerung von mehr als 15 Minuten oder bei der Wiederaufnahme des Spieles nach den Drittelpausen eine ungebührliche Verzögerung von 15 Minuten, muss der Schiedsrichter in seinem Bericht den zuständigen Verbandsstellen den Grund für die Verzögerung und die schuldige Mannschaft/Mannschaften melden.
3. Dem Schiedsrichter steht es frei, jeden Ausrüstungsgegenstand nachzumessen. Wenn es vom Kapitän der jeweiligen Mannschaft gewünscht wird, muss der Schiedsrichter die von den Spielern getragene Ausrüstung überprüfen bzw. nachmessen.
4. Vor Spielbeginn hat der Schiedsrichter zu kontrollieren, ob der vorgesehene Spielzeitnehmer, Strafbankbetreuer, offizielle Punktrichter und die Torrichter sich auf ihren Plätzen befinden, und er hat sich davon zu überzeugen, dass die Uhren und Signalgeräte in Ordnung sind.
5. Es ist seine Pflicht, die Strafen zu verhängen, die bei Verletzung der Regeln vorgeschrieben sind, und im Falle eines umstrittenen Tores muss er die endgültige Entscheidung treffen. Bei umstrittenen Toren kann er sich erst mit den Linienrichtern oder dem Torrichter besprechen, ehe er seine Entscheidung trifft.
6. Der Schiedsrichter muss dem offiziellen Punktrichter alle Strafen und die Gründe, warum sie verhängt wurden, bekanntgeben.
7. Der Schiedsrichter muss dem offiziellen Punktrichter den Namen und die Nummer des Torschützen und der zugelassenen Mithelfer melden. (Bei den IIHF-"A"-Pool-Meisterschaften werden die Mithelfer vom offiziellen Punktrichter bestimmt.) Der Schiedsrichter muss veranlassen, dass dem Publikum mittels Lautsprecheranlage der Grund genannt wird, weshalb er ein Tor nicht anerkennt. Dies hat jedesmal zu geschehen, wenn das Torsignal während des Spieles eingeschaltet wird. Wenn das Torsignal irrtümlich eingeschaltet wurde, muss der Schiedsrichter bei der nächsten normalen Spielunterbrechung diesen Irrtum ebenfalls dem Publikum melden lassen.
8. Sollte ein Schiedsrichter ungewollt das Spielfeld verlassen oder sich eine Verletzung zuziehen, die ihn daran hindert, seinen Pflichten während des Spieles nachzukommen, ist das Spiel sofort vom Linienrichter zu unterbrechen, es sei denn, eine der Mannschaften hat eine aussichtsreiche Torchance; in einem solchen Fall muss das Spiel zu Ende geführt werden. Sollte es sich zeigen, dass es sich um eine Verletzung ernsterer Natur handelt, ist das Spiel sofort zu unterbrechen.
9. Wenn der nominierte Schiedsrichter oder Linienrichter wegen eines Missgeschickes oder wegen Krankheit verhindert ist, zu erscheinen, müssen sich die Mannschaftsführer der beiden Mannschaften über einen Schiedsrichter oder Linienrichter einigen. Falls sie sich nicht einigen können, hat die Ernennung der Schiedsrichter durch die zuständigen Verbandsstellen zu erfolgen.

Wenn die regulär ernannten Schiedsrichter während des Spieles erscheinen, müssen sie sofort die Spielleitung übernehmen.
10. Falls einer der nominierten Linienrichter im letzten Augenblick wegen Krankheit oder Unfall verhindert ist, das Spiel zu Ende zu führen, ist der Schiedsrichter ermächtigt, einen Ersatzmann zu nominieren, falls er dies für notwendig hält.
11. Wenn der Schiedsrichter wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, sein Amt auszuüben, muss einer der Linienrichter für den Rest der Spielzeit die Aufgabe des Schiedsrichters übernehmen. Der betreffende Linienrichter ist vom Schiedsrichter oder, falls notwendig, von den Mannschaftsführern der teilnehmenden Mannschaften auszuwählen.
12. Der Schiedsrichter muss sich unmittelbar nach jedem Spiel vom offiziellen Punktrichter den offiziellen Spielbericht verschaffen. Er muss ihn überprüfen, unterschreiben und dann dem offiziellen Punktrichter zurückgeben.
13. Sofort nach Spielende muss der Schiedsrichter alle dieses Spiel betreffenden Spieldauer-Disziplinarstrafen, schweren Disziplinarstrafen und Matchstrafen auf dem offiziellen Spielbericht eintragen. Zusätzlich hat er zum offiziellen Spielbericht sämtliche Vorkommnisse, unter Angabe aller Einzelheiten für die zuständigen Verbandsstellen, zu rapportieren. (Zusatzmeldung)






Regel 503 - Linienrichter
Rule 503 - Linesmen



1. Es ist die Pflicht des Linienrichter, Verletzung der Spielregeln festzustellen, die folgende Regeln betreffen:
Regel 618 - Unerlaubter Weitschuss des Pucks (Icing)
Regel 624 - Abseits (Offsides)

Er muss das Spiel unterbrechen, sobald der Puck
- außerhalb des Spielfeldes ist, Regel 626 a) - Puck außerhalb des Spielfeldes oder unspielbar
- durch eine nicht berechtigte Person behindert wird, Regel 620 - Behinderung durch Zuschauer.
- Wenn das Tor verschoben wird, Regel 608 - Spielverzögerung
Er muss das Spiel unterbrechen:
- bei Abseits im Anspielkreis, Regel 610 - Einwurf
- bei verletzten Spielern, Regel 206 - Verletzte Spieler
- bei Behinderung durch Zuschauer, Regel 620 - Behinderung durch Zuschauer.
2. Er hat das Spiel zu unterbrechen, wenn der Puck von einem Spieler zu einem Mitspieler mit der Hand bzw. durch hohen Stock geschlagen wurde und es offensichtlich ist, dass der Schiedsrichter den Verstoß nicht beobachtet hat.
3. Er muss jederzeit das Anspiel übernehmen, ausgenommen bei Spielbeginn, Beginn eines jeden Drittels und nach jedem gültigen Tor.
Der Schiedsrichter kann sich jederzeit an einen Linienrichter wenden, damit dieser das Anspiel übernimmt.
4. Auf Anfrage des Schiedsrichters muss er seine Meinung über alle Vorfälle äussern, die sich im Laufe des Spieles ereignet haben.
5. Er darf das Spiel nicht unterbrechen, um Strafen zu verhängen, es sei denn, es handelt sich um Verstöße gegen folgende Regeln:
- zu viele Spieler auf dem Spielfeld, Regel 201 b) - Zusammensetzung der Mannschaften
- aus der Nähe der Spieler- oder Strafbank Gegenstände auf das Spielfeld werfen, Regel 601 j) - Beschimpfung von Offiziellen und anderen Disziplinlosigkeiten
- einen Stock von der Spieler- oder Strafbank aus auf das Spielfeld werfen, Regel 605 - Zerbrochener Stock.
Diese Regelverletzungen muss er dem Schiedsrichter melden, der seinerseits gegen die schuldigen Mannschaft eine kleine Bankstrafe verhängt.
Er muss dem Schiedsrichter unverzüglich seine Meinung über die näheren Umstände äußern, wenn das Tor absichtlich aus seiner normalen Position verschoben wurde, Regel 608 - Spielverzögerung.
Er muss dem Schiedsrichter unverzüglich seine Meinung über jede Regelverletzung äußern, die eine kleine Bankstrafe, eine große Strafe oder Matchstrafe, eine Disziplinarstrafe, eine Spieldauer-Disziplinarstrafe oder eine schwere Disziplinarstrafe zur Folge hat.






Regel 504 - Zwei Schiedsrichter
Rule 504 - Two Referees



1. Die Schiedsrichter haben die allgemeine Aufsicht über das Spiel und müssen während des Spieles und seiner Unterbrechungen die volle Kontrolle über sämtliche Offizielle und Spieler ausüben. Im Falle von Streitigkeiten treffen sie die endgültige Entscheidung. Die Schiedsrichter müssen am Ende jeder Spielzeit so lange auf dem Spielfeld bleiben, bis alle Spieler zu ihren Garderoben gegangen sind.
2. Die Schiedsrichter müssen zum festgelegten Zeitpunkt für den Beginn jedes Spieles und jedes Spieldrittels die Mannschaften auf das Spielfeld rufen. Entsteht durch irgendeinen Umstand zu Beginn eines Spieles eine Verzögerung von mehr als 15 Minuten oder bei der Wiederaufnahme des Spieles nach den Drittelpausen eine ungebührliche Verzögerung von mehr 15 Minuten, müssen die Schiedsrichter in ihrem Bericht den zuständigen Verbandsstellen den Grund für die Verzögerung sowie die schuldige Mannschaft/Mannschaften melden.
3. Den Schiedsrichtern steht es frei, jeden Ausrüstungsgegenstand nachzumessen. Wenn es vom Kapitän der jeweiligen Mannschaft gewünscht wird, müssen die Schiedsrichter die von den Spielern getragene Ausrüstung überprüfen bzw. nachmessen.
4. Vor Spielbeginn haben die Schiedsrichter zu kontrollieren, ob der vorgesehene Spielzeitnehmer, Strafbankbetreuer, offizielle Punktrichter und die Torrichter sich auf ihren Plätzen befinden, und sie haben sich davon zu überzeugen, dass die Uhren und Signalgeräte in Ordnung sind.
5. Es ist iher Pflicht, die Strafen zu verhängen, die bei Regelverletzungen vorgeschrieben sind, sowie das Spiel bei Verletzung der Regeln zu unterbrechen. Im Falle von umstrittenen Toren müssen sie die endgültige Entscheidung treffen, wobei sie sich vorher mit dem Torrichter besprechen können.
6. Die Schiedsrichter müssen dem offiziellen Punktrichter alle Strafen melden und die Gründe bekanntgeben, warum sie verhängt wurden.
7. Die Schiedsrichter müssen dem offiziellen Punktrichter den Namen und die Nummer des Torschützen und der zugelassenen Mithelfer melden. Die Schiedsrichter müssen veranlassen, dass dem Publikum mittels Lautsprecheranlage der Grund genannt wird, weshalb ein Tor nicht anerkennt wurde. Dies hat jedesmal zu geschehen, wenn das Torsignallicht während des Spieles eingeschaltet wird. Wenn das Torsignal irrtümlich eingeschaltet wurde, müssen die Schiedsrichter bei der nächsten normalen Spielunterbrechung diesen Irrtum ebenfalls dem Publikum melden lassen.
8. Sollte ein Schiedsrichter ungewollt das Spielfeld verlassen oder sich eine Verletzung zuziehen, die ihn daran hindert, seinen Pflichten während des Spieles nachzukommen, muss das Spiel sofort vom zweiten Schiedsrichter unterbrochen werden, es sei denn, eine der Mannschaften hat eine aussichtsreiche Torchance; in einem solchen Fall muss das Spiel zu Ende geführt werden. Sollte es sich jedoch zeigen, dass es sich um eine Verletzung ernsterer Natur handelt, ist das Spiel sofort zu unterbrechen.
9. Wenn beide aufgebotenen Schiedsrichter wegen eines Missgeschickes oder wegen Krankheit verhindert sind, zu erscheinen, müssen sich die Mannschaftsführer der beiden Mannschaften über einen Ersatz einigen. Falls sie sich nicht einigen können, hat die Ernennung der Schiedsrichter durch die zuständigen Verbandsstellen zu erfolgen.
Wenn die regulär ernannten Schiedsrichter während des Spieles erscheinen, müssen sie sofort die Spielleitung übernehmen.
10. Falls einer der nominierten Schiedsrichter im letzten Augenblick nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben oder wegen Krankheit oder Unfall verhindert ist, das Spiel zu Ende zu führen, ist der andere Schiedsrichter ermächtigt, einen Ersatzmann zu nominieren, falls er dies für notwendig hält.
11. Die Schiedsrichter müssen sich sofort nach Spielende vom offiziellen Punktrichter den offiziellen Spielbericht verschaffen. Sie müssen ihn überprüfen, unterschreiben und dann dem offiziellen Punktrichter zurückgeben.
12. Sofort nach Spielende müssen der Schiedsrichter alle dieses Spiel betreffenden Spieldauer-Disziplinarstrafen, schweren Disziplinarstrafen und Matchstrafen auf dem offiziellen Spielbericht eintragen. Zusätzlich hat er zum offiziellen Spielbericht sämtliche Vorkommnisse, unter Angabe aller Einzelheiten für die zuständigen Verbandsstellen, zu rapportieren. (Zusatzmeldung)







Regel 505 - Torrichter
Rule 505 - Goal Judges



1. Hinter jedem Tor hat ein Torrichter Aufstellung zu nehmen. Sie dürfen weder Mitglieder der beiden beteiligten Mannschaften sein, noch dürfen sie während des Spielverlaufs ersetzt werden. Sie können jedoch nach Spielbeginn abberufen werden, wenn einer der beiden Torrichter den Anschein erweckt, aus Parteilichkeit oder anderen Gründen ungerechte Entscheidungen getroffen zu haben. In diesem Fall kann der Schiedsrichter für ihn einen Ersatzmann nennen.
2. Die Torrichter haben sich während des Spielverlaufs hinter den Toren aufzustellen, und zwar in eigens abgeschirmten Gehäusen, damit sie in ihrer Tätigkeit nicht behindert werden können. Außerdem dürfen sie während des Spielverlaufs zu keinem Zeitpunkt ihre Plätze wechseln.
3. Der Torrichter hat zu entscheiden, ob der Puck zwischen den beiden Torpfosten von vorne kommend durchgegangen ist oder nicht bzw. ob der Puck die Torlinie vollständig überschritten hat, und er hat das entsprechende Signal zu geben.
Bei einem umstrittenen Tor hat der Schiedsrichter die endgültige Entscheidung zu treffen. Er kann sich erst mit dem Torrichter oder den Linienrichtern besprechen oder den Video-Torrichter um seine Meinung fragen, ehe er seine Entscheidung trifft.






Regel 506 - Strafbankbetreuer
Rule 506 - Penalty Box Attendants



Der Strafbankbetreuer (je einer pro Mannschafts-Strafbank) ist dafür verantwortlich, dass der oder die bestraften Spieler die ausgesprochenen Strafen korrekt absitzen und erlaubt es ihnen nach Verbüßung der Strafe, rechtzeitig auf das Eis zurückzukehren.

Er hat den Schiedsrichter über den offiziellen Punktrichter davon in Kenntnis zu setzen, falls ein Spieler vor Ablauf seiner Strafe die Strafbank zu früh verläßt.

Auf Anfrage gibt er einem bestraften Spieler genau Auskunft über die Dauer seiner verbleibenden Strafzeit.








Regel 507 - Offizieller Punktrichter
Ruel 507 - Official Scorekeeper



1. Vor Spielbeginn muss der offizielle Punktrichter vom Mannschaftsleiter oder Trainer der beiden Mannschaften eine Liste mit den Namen aller startberechtigten Spieler sowie die Aufstellung zu Beginn des Spieldrittels jeder Mannschaft erhalten. Diese Angaben sind vor Spielbeginn dem Mannschaftsleiter oder Trainer der gegnerischen Mannschaft entweder persönlich oder über den Schiedsrichter mitzuteilen. (Vergleiche Regel 203 - Spieler in Ausrüstung, sowie Regel 204 - Aufstellung zu Beginn eines Spieldrittels.)
Der offizielle Punktrichter muss sich vom Mannschaftsleiter oder vom Trainer nach Erstellen der Mannschaftsaufstellung die Namen der Kapitäne oder Ersatzkapitäne nennen lassen. Er setzt den Buchstaben "C" oder "A" gegenüber ihren Namen auf den Spielbericht. Bei Spielbeendigung werden diese Angaben dem Schiedsrichter zur Unterschrift vorgelegt.
2. Der offizielle Punktrichter hat die erzielten Tore, die Torschützen und die Spieler, die als Mithelfer anerkannt wurden, zu registrieren. Er hat alle Spieler anzugeben, die tatsächlich am Spiel teilgenommen haben. Er hat den Zeitpunkt zu notieren, an welchem ein Ersatztorhüter eingewechselt wurde. Ferner hat er im offiziellen Spielbericht zu markieren, wenn ein Tor erzielt wurde und der Torhüter nicht auf dem Eis war.
Der offizielle Punktrichter hat auf dem offiziellen Spielbericht eine genaue Aufzeichnung über alle, vom Schiedsrichter verhängten Strafen einschließlich der Namen der bestraften Spieler, der geahndeten Regelverstöße, der Dauer der einzelnen Strafe und des Zeitpunktes zu dem jede Strafe verhängt wurde, zu führen.
Im Strafregister hat er ebenfalls jeden ausgesprochenen Strafschuss festzuhalten, den Namen des Spielers, der den Schuss ausführte, und das Ergebnis des Schusses einzutragen.
Er muss prüfen und sicherstellen, dass die verhängte Strafzeit von allen bestraften Spielern korrekt verbüßt wird.
Er ist dafür verantwortlich, dass alle Strafen stets korrekt auf der Anzeigetafel erscheinen und hat den Schiedsrichter unverzüglich darauf aufmerksam zu machen, falls die auf der Matchuhr angezeigte Zeit von der offiziellen genauen Zeit abweicht.
Er trägt die Verantwortung dafür, dass die vom Schiedsrichter angeordneten Berichtigungen durchgeführt werden.

Der offizielle Punktrichter muss die für Torschützen und Mithelfer zugesprochenen Punkte ankündigen lassen; die Regelverstöße, für die jede einzelne Strafe verhängt wurde, werden vom öffentlichen Lautsprecher so verkündet, wie sie vom Schiedsrichter bekanntgegeben wurden. Wenn Spieler beider Mannschaften in der gleichen Spielphase bestraft wurden, ist die Strafe an den Spieler der Gastmannschaft zuerst anzukündigen. Etwaige die obigen Anzeigen betreffende Änderungen werden auf die gleiche Weise bekanntgegeben.
Der offizielle Punktrichter muss den Beginn der letzten Minute tatsächlicher Spielzeit im ersten und zweiten Spieldrittel sowie der letzten zwei Minuten im dritten Spieldrittel und in der Verlängerung ankündigen lassen.
Die Entscheidung des Video-Torrichters ist durch die Ankündigung "Es wurde um ... Tor geschossen" oder "es wurde kein Tor geschossen" bekanntzugeben.
Wenn ein Tor nicht anerkannt wurde, muss der offizielle Punktrichter den vom Schiedsrichter genannten Grund verlautbaren lassen.
3. Anträge auf Änderungen bei der Zuerkennung von Punkten werden nur dann berücksichtigt, wenn sie vom Mannschaftskapitän vor dem Ende der tatsächlichen Spielzeit gestellt worden sind, bzw. bevor der offizielle Spielbericht vom Schiedsrichter unterzeichnet wurde.

Note 1: In IIHF-Weltmeisterschaften der Gruppe A und im Olympischen Eishockey-Turnier gibt der offizielle Punktrichter die Punkte für Torschützen und Mithelfer bekannt.

Note 2: Disziplinarstrafen erscheinen nicht auf der Spielstandsanzeige. Der offizielle Punktrichter hat darauf zu achten, dass die so bestraften Spieler erst nach der ersten Spielunterbrechung, nach Ablauf der Strafe, auf das Spielfeld zurückkehren.
4. Der offizielle Punktrichter hat dem Schiedsrichter anzuzeigen, wenn gegen den gleichen Spieler in demselben Spiel eine zweite große Strafe oder eine zweite Disziplinarstrafe verhängt wurde.
5. Der offizielle Punktrichter ist dafür verantwortlich, den offiziellen Spielbericht vorzubereiten, ihn nach dem Spiel dem Schiedsrichter zur Überprüfung und Unterschrift vorzulegen und an die zuständigen Verbandsstellen weiterzuleiten.






Regel 508 - Spielzeitnehmer
Rule 508 - Game Timekeeper



1. Der Spielzeitnehmer muss den Beginn und das Ende jedes Spieles und die gesamte effektive Spielzeit registrieren.
2. Der Spielzeitnehmer hat dem Schiedsrichter (den Schiedsrichtern) vor Beginn des Spieles, des zweiten und dritten Spieldrittels und aller Verlängerungen ein Zeichen zu geben. Er muss zwischen jedem Spieldrittel eine Pause von 15 Minuten einlegen, nach welcher der Schiedsrichter (die Schiedsrichter) das Spiel wieder beginnen muss (müssen). Er muss ebenfalls durch einen Gong, eine Sirene oder durch Pfeifen das Ende jedes Spieldrittels, jeder Verlängerung und das Ende des Spieles bekanntgeben. Dies gilt für Eisbahnen, die nicht mit automatischen Signalanlagen versehen sind, oder im Falle, dass die automatischen Signalanlagen nicht funktionieren.
3. Im Falle einer Auseinandersetzung über die Spielzeit steht dem Schiedsrichter die endgültige Entscheidung zu.








Regel 509 - Video-Torrichter
Rule 509 - Video Goal Judge



1. Die folgenden Situationen werden vom Video-Torrichter überprüft, falls während der Austragung einer IIHF-Meisterschaft ein Video-Torrichter zum Einsatz kommt:
1. der Puck überquert die Torlinie
2. der Puck gelangte in das Tor, bevor der Torrahmen verschoben wurde
3. der Puck gelangte in das Tor, bevor die offizielle Spielzeit nach einem Drittelende abgelaufen ist
4. der Puck wurde mit der Hand oder durch einen kick ins Tor befördert
5. der Puck prallte von einem Schieds- oder Linienrichter ab, bevor der Puck in das Tor gelangte
6. der Puck wurde von einem angreifenden Spieler mit hohem Stock (Stock über der Höhe der Querstange gehalten) geschlagen, bevor er in das Tor gelangte
7. die korrekte Spielzeit festzustellen, vorausgesetzt, dass die Spielzeit auf den Monitoren des Video-Torrichters zu sehen ist.
2. Nur auf Ersuchen des Schiedsrichters oder des Video-Torrichters kann eine Spielphase überprüft werden.







Regel 510 - Zuständige Verbandsstellen
Rule 510 - Proper Authorities



Unter dem Ausdruck "Zuständige Verbandsstellen" oder "Zuständige Disziplinarinstanz" versteht man unter diesen Regeln das unmittelbar durchführende Organ der betreffenden Spiele.









Abschnitt VI: Spielregeln

Section Six - Playing Rules








Regel 601 - Beschimpfung von Offiziellen und andere Disziplinlosigkeiten
Rule 601 - Abuse of Officials an other Misconducts



Note: Bei der Anwendung dieser Regel hat der Schiedsrichter in vielen Fällen die Wahl, eine "Disziplinarstrafe" oder eine "kleine Bankstrafe" zu verhängen, wenn es sich um Verstöße handelt, die auf oder in unmittelbarer Nähe der Spielerbank, doch außerhalb des Spielfeldes geschehen und in all jenen Fällen, in denen nicht spielendes Personal oder nicht am Spiel beteiligte Spieler betroffen sind. Eine "Disziplinarstrafe" muss verhängt werden, wenn es sich um Verstöße handelt, die auf dem Spielfeld oder im Bereich der Strafbank geschehen und wo der bestrafte Spieler ohne weiteres festgestellt werden kann.

1. Gegen jeden Spieler, der die von einem Schieds- oder Linienrichter während des Spieles getroffenen Entscheidungen kritisiert, sich hinwirft (Schwalbe), um dadurch zu verursachen, dass gegen seinen Gegner eine Strafe verhängt wird, muss eine kleine Strafe für unsportliches Verhalten ausgesprochen werden. Sollte der Spieler mit der Bedrohung oder Auseinandersetzung unbeirrt fortfahren, muss eine Disziplinarstrafe gegen ihn verhängt werden. Jede weitere Auseinandersetzung des betreffenden Spielers hat die Verhängung einer Spieldauer-Disziplinarstrafe zur Folge.
2. Macht sich ein Spieler einer der folgenden Handlungen schuldig, muss gegen seine Mannschaft eine kleine Bankstrafe verhängt werden:

1. Wenn er, nachdem er bestraft worden ist, sich nicht sofort und auf direktem Wege zur Strafbank begibt und seinen Platz auf der Strafbank einnimmt oder sich nicht in die Garderobe begibt und somit der Anordnung des Schiedsrichters nicht nachkommt.
2. Wenn er sich außerhalb des Spielfeldes aufhält und sich dabei einer unzüchtigen, fluchenden oder beleidigenden Sprache gegenüber irgend jemandem bedient oder den Namen irgendeines Offiziellen in Verbindung mit derartigen Bemerkungen missbraucht.
3. Wenn er sich außerhalb des Spielfeldes befindet und auf irgendeine Weise einen Spieloffiziellen, einschließlich Schiedsrichter, Linienrichter, Zeitnehmer, Torrichter, an der Ausübung ihres Amtes hindert.

3. Macht sich ein Spieler einer der folgenden Handlungen schuldig, muss gegen ihn eine Disziplinarstrafe verhängt werden:

1. Wenn er sich vor, während oder nach dem Spiel auf dem Spielfeld oder sonstwo auf dem Platz einer unanständigen oder beschimpfenden Sprache bedient.
2. Wenn er den Puck absichtlich aus der Reichweite der Schiedsrichter, die diesen gerade an sich nehmen wollen, stößt oder schießt.
3. Wenn er absichtlich einen Ausrüstungsgegenstand aus dem Spielfeld herauswirft, ausgenommen der Stock (vergleiche Regel 633 c).
4. Wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt mit dem Stock oder mit irgendeinem anderen Gegenstand an die Bande schlägt.
5. Wenn er nach einer Schlägerei oder einem sonstigen Streit, in die (den) er verwickelt war und die (der) abgebrochen wurde und wofür er bestraft wurde, sich nicht sofort und auf direktem Wege zur Strafbank begibt, oder eine Spielverzögerung dadurch verursacht, dass er seine Ausrüstung wieder zusammensucht. Seine Handschuhe, sein Stock usw. muss ihm von einem Mitspieler an der Strafbank ausgehändigt werden. (Diese Disziplinarstrafe muss zusätzlich zu allen sonstigen Strafen verhängt werden.)
6. Wenn er nach Verwarnung durch den Schiedsrichter seine Widersetzlichkeit (einschließlich drohender oder lästerlicher Sprache oder Gesten oder ähnlicher Handlungen) in der Absicht fortsetzt, den Gegner zu einer strafbaren Handlung zu verleiten.
7. Wenn er den Schiedsrichterkreis betritt oder darin verweilt, während der Schiedsrichter einem anderen Spieloffiziellen, einschließlich Linienrichter, Spielzeitnehmer, Strafzeitnehmer, offizieller Punktrichter oder Ansager berichtet oder sich mit ihnen bespricht; es sei denn, der Spieler betritt den Schiedsrichterkreis nur, um seinen Platz auf der Strafbank einzunehmen.

4. 1. Gegen Jeden Spieler, der absichtlich einen Schieds- oder Linienrichter mit der Hand oder mit dem Stock berührt, mit der Hand, dem Stock oder mit dem Körper festhält oder stößt, das Bein stellt, einen Bodycheck ausführt, muss mit einer Spieldauer-Disziplinarstrafe oder mit einer schweren Disziplinarstrafe bestraft werden.

2. Eine Disziplinarstrafe oder eine Spieldauer-Disziplinarstrafe muss gegen jeden Spieler ausgesprochen werden, der einen Stock aus dem Spielfeld wirft - Regel 633 c) - Stockwurf.

3. Es liegt im Ermessen des Schiedsrichters, gegen einen Spieler, der eine Schlägerei oder Streiterei fortsetzt oder fortzusetzen versucht, obwohl er vom Schiedsrichter zum Aufhören aufgefordert worden war, oder der Widerstand gegen einen Linienrichter in Ausübung seiner Pflichten leistet, eine Disziplinarstrafe, eine Spieldauer-Disziplinarstrafe oder eine schwere Disziplinarstrafe zu verhängen.
1. Mach sich ein Spieler einer der folgenden Handlungen schuldig, muss gegen ihn eine Spieldauer-Disziplinarstrafe verhängt werden:

1. Wenn er die Widersetzlichkeit, für die bereits eine Disziplinarstrafe gegen ihn verhängt worden war, beharrlich fortsetzt.
2. Wenn er vor, während oder nach dem Spiel auf dem Spielfeld oder sonstwo auf der Spielfläche in unanständiger Weise gestikuliert.
2. Gegen jeden Spieler, der sich jeglicher Art von Benehmen, das den Spielablauf lächerlich macht, behindert oder stört, schuldig gemacht hat, ist eine schwere Disziplinarstrafe zu verhängen.
3. Macht sich ein Teamoffizieller einer der folgenden Handlungen schuldig, so muß seiner Mannschaft eine kleine Bankstrafe auferlegt werden:

1. Wenn er zu irgendeiner Zeit mit einem Stock oder einem anderen Gegenstand an die Bande schlägt;
2. Wenn er irgendwo auf der Spielfläche sich einer unanständigen oder beschimpfenden Sprache gegenüber irgend jemandem bedient oder den Namen irgendeines Offiziellen in Verbindung mit derartigen Bemerkungen gebraucht;
3. Wenn er auf irgendeine Weise einen Offiziellen, einschließlich Schiedsrichter, Linienrichter, Spielzeitnehmer oder Torrichter an der Ausübung ihres Amtes hindert.
4. Macht sich ein Mannschaftsoffizieller irgendeines regelwidrigen Verhaltens schuldig, muss gegen ihn eine Spieldauer-Disziplinarstrafe und gegen seine Mannschaft eine kleine Bankstrafe auferlegt werden.
5. Wenn ein Mannschaftsoffizieller den Schiedsrichter festhält oder schlägt, den Spielablauf auf irgendeine Weise ins lächerliche zieht, behindert oder stört, so muß ihm eine schwere Disziplinarstrafe und seiner Mannschaft eine kleine Bankstrafe auferlegt werden.
6. Das Werfen irgendeines Gegenstandes von der Spieler- oder Strafbank auf das Spielfeld ist verboten.
Erfolgt die Regelverletzung durch:
1. einen Spieler, wird gegen diesen Spieler eine kleine Strafe und zusätzlich eine Spieldauer-Disziplinarstrafe verhängt;
2. einen offiziellen, ist gegen den Offiziellen eine Spieldauer-Disziplinarstrafe und gegen die Mannschaft eine kleine Bankstrafe zu verhängen.
3. Kann die Person nicht identifiziert werden, ist gegen die schuldige Mannschaft eine kleine Bankstrafe zu verhängen.

Wird der Spieler oder die Mannschaft nach Artikel 633 - Stockwurf bestraft, gilt diese Regel nicht.
7. Jeder Spieler oder jeder Mannschaftsoffizielle ist mit einer scheren Disziplinarstrafe zu bestrafen, der gegen einen gegnerischen Spieler, Mannschaftsoffiziellen oder einen Schieds- bzw. Linienrichter spuckt. Falls die Strafe gegen einen Mannschaftsoffiziellen ausgesprochen wird, erhält seine Mannschaft ebenfalls eine kleine Bankstrafe.






Regel 602 - Richtigstellen der Ausrüstung
Rule 602 - Adjustment of Equipment



1. Das Spiel darf nicht durch das Richtigstellen von Kleidungsstücken, Ausrüstungsgegenständen, Schuhen, Schlittschuhen oder Stöcken unterbrochen noch verzögert werden.
2. Der Spieler hat für den ordentlichen Zustand seiner Kleidung und Ausrüstung selbst zu sorgen. Wenn eine Instandsetzung notwendig wird, muss der Spieler das Spielfeld verlassen, und das Spiel muss fortgesetzt werden.
3. Für die Durchführung der Reparatur oder für das Richtigstellen der Ausrüstung des Torhüters darf das Spiel nicht verzögert werden. Wenn eine Instandsetzung notwendig wird, muss der Torhüter das Spielfeld verlassen, und das Spiel wird unverzüglich mit dem Ersatztorhüter fortgesetzt; Aufwärmen ist nicht gestattet.
4. Bei Verletzung dieser Regel wird eine kleine Strafe verhängt.






Regel 603 - Übertrieben harte Spielweise
Rule 603 - Excessive Rough Play



1. Eine Matchstrafe ist gegen jeden Spieler auszusprechen, welcher eine in den Regeln nicht erlaubte Handlung begeht, die eine Verletzung herbeiführen könnte oder eine Verletzung verursacht hat. Die näheren Umstände des Vorfalls müssen den zuständigen Verbandsstellen für weitere Maßnahmen rapportiert werden. Ein Ersatzmann kann nach fünf Minuten Spielzeit für den bestraften Spieler das Spielfeld betreten.
2. Eine schwere Disziplinarstrafe ist gegen jeden Spieler zu verhängen, der eine der oben beschriebenen Aktionen gegen einen Mannschafts- oder Spieloffiziellen tätigt.







Regel 604 - Check gegen die Bande
Rule 604 - Boarding



Es liegt im Ermessen des Schiedsrichters, gegen jeden Spieler, der einen Gegner derart mit dem Körper checkt, mit dem Ellbogen stößt, unkorrekt angreift oder ein Bein stellt, dass dieser heftig gegen die Bande geworfen wird, entsprechend der Heftigkeit des Aufpralls an der Bande, eine kleine oder eine große Strafe zu verhängen. Wird gemäß dieser Regel eine große Strafe ausgesprochen, muss gegen den Spieler automatisch zusätzlich eine Spieldauer-Disziplinarstrafe ausgesprochen werden.

Note: Jeder unnötige Körperangriff an einen Spieler, der nach einem offensichtlichen unerlaubten Weitschuss den Puck weiterführt oder abseits passt, was dazu führt, dass der betreffende Spieler gegen die Bande geworfen wird, begeht "Check gegen die Bande" und muss entsprechend bestraft werden. In anderen Fällen, wo keine Berührung mit der Bande erfolgt, sollte der Vorgang als "unkorrekter Körperangriff" behandelt werden.

"Einen Gegner rollen" wenn er den Puck entlang der Bande führt, wo er sich bemüht, durch eine kleine Öffnung durchzukommen, ist nicht Check gegen die Bande. Wenn der Gegner jedoch nicht den Puck führt, muss ein solches Vorgehen als Check gegen die Bande, unkorrekten Körperangriff, Behinderung bestraft werden; sollten dabei die Arme oder der Stock benutzt werden, ist es als "Halten des Gegners" oder "Haken mit dem Stock" zu werten.







Regel 605 - Gebrochener Stock
Rule 605 - Broken Stick



1. Ein Spieler ohne Stock kann am Spiel teilnehmen. Ein Spieler dessen Stock gebrochen ist, darf am Spiel unter der Voraussetzung teilnehmen, dass er die zerbrochenen Stücke fallen lässt. Eine kleine Strafe muss bei Verletzung dieser Regel verhängt werden.

Note: Unter einem gebrochenen Stock versteht man einen solchen, der nach dem Ermessen des Schiedsrichters für normales Spiel untauglich ist.
2. Ein Torhüter kann das Spiel mit einem zerbrochenen Stock fortsetzen, bis das Spiel unterbrochen wird oder er auf regelgerechte Weise mit einem Stock versehen wird.
3. Einem Spieler oder Torhüter, dessen Stock zerbrochen ist, kann kein Stock von irgendeiner Seite zugeworfen werden, er kann jedoch einen Stock von einem Mitspieler erhalten, ohne dass er sich selbst zur Spielerbank begibt.

Bei Verletzung dieser Regel müssen die Strafen gemäß Artikel 601 j) verhängt werden.
4. Ein Torhüter, dessen Stock zerbrochen ist, darf nicht während einer Unterbrechung zur Spielerbank gehen oder als Ersatzmann spielen, sondern muss seinen Stock von einem Mitspieler erhalten. Bei Verletzung dieser Regel muss gegen den Torhüter eine kleine Strafe verhängt werden.







Regel 606 A - Unkorrekter Körperangriff
Rule 606 A - Charging



1. Eine kleine Strafe oder eine große Strafe muss gegen jeden Spieler verhängt werden,