Warnung vor Rechnungen eines angeblichem Genlabors
Warnung vor Rechnungen eines angeblichem Genlabors
Trauernde Angehörige betrogen
Von Stefanie Hallberg
Mit einer neuen Masche versuchen Betrüger, bei Angehörigen von Verstorbenen Geld zu kassieren. In einem Brief des "Genlabors Dr. Engelhardt genetic research" werden ihnen rund 300 Euro für einen vermeintlichen DNA-Test in Rechnung gestellt.
"Es ist schon eine perfide Abzocke, die Trauer von Hinterbliebenen auszunutzen, um Geld zu machen", sagt Winfried Südkamp, Sprecher der Polizei Köln. Dort gehen seit Tagen Anzeigen Betroffener ein, wie auch bundesweit in anderen Polizeidienststellen, beispielsweise in Kleve, Bielefeld und Hilden. Wie viele Angehörige Verstorbener angeschrieben wurden, weiß Südkamp nicht. Seine Behörde geht aber davon aus, dass hunderte Bürger den Brief erhalten haben.
In dem Schreiben fordert der unbekannte Betrüger unter dem Pseudonym "Dr. Engelhardt genetic research" rund 300 Euro für einen angeblichen DNA-Test. Zugleich droht er mit einem gerichtlichen Mahnverfahren, sollte nicht gezahlt werden. Nach Angaben der Polizei handelt es sich um eine Briefkastenfirma.
Nach ersten Erkenntnissen hat der Betrüger einen bereits 2001 als verloren gemeldeten Ausweis manipuliert, damit bei der Postbank in Essen ein Konto eröffnet und als Praxissitz eine Adresse in der Kölner Innenstadt angegeben. Die Adressen der Angehörigen hatte der Täter offenbar aus Traueranzeigen abgeschrieben. Weitere Einzelheiten wollte Südkamp mit Blick auf die Ermittlungen nicht bekannt geben. Es gebe "gute Ansätze", sagte er auf die Frage nach einer heißen Spur.
Verbraucherschützer warnen vor der neuen Masche: "Wer solch ein Schreiben erhält, sollte auf keinen Fall zahlen, sondern die Polizei informieren", sagt Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale NRW. Auch von dem angedrohten Mahnverfahren sollten sich die Angehörigen nicht einschüchtern lassen. Darauf weisen auch die Beratungsstellen hin, bei denen laufend Beschwerden eingehen. Wer bereits bezahlt hat, dürfte es schwer haben, sein Geld wieder zurück zu bekommen, auch wenn er rechtlich darauf einen Anspruch hat, einen Anwalt einschaltet oder selbst ein Mahnverfahren durchführt. "Da habe ich aus Erfahrung wenig Hoffnung", sagt Gromek.
Quelle: wdr.de
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